Gemeinsame Stellungnahme zum TBA-Kostensatz

Gemeinsame Stellungnahme

zum Schreiben des TBA-Verbandes vom 18.12.2019 mit dem Betreff „Kostensätze Taubblindenassistenz (TBA)“

Der TBA-Verband schreibt in seinem Brief: „Die Vergütung wird geregelt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) §9 (3) in der Ausführung gemäß Kommunikationshilfeverordnung (KHV) §5 (3). Die KHV §5 (3) sieht eine Bezahlung von 75% der Vergütung nach JVEG vor, wenn die Kommunikation von Taubblindenassistenz als Kommunikationsassistenz mit einer nachgewiesenen abgeschlossenen Qualifizierung geleistet wird. Die Grundlage dazu bildet §9 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG).“ 

Der TBA-Verband fordert also künftig ein Honorar für simultanes Dolmetschen mit nicht zertifizierter Qualifikation bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Die Qualifizierung zur Taubblindenassistenz nach dem Profil des gemeinsamen Fachausschusses hörsehbehindert / taubblind (GFTB) befähigt aber nicht zum simultanen Dolmetschen. Die Gefahr ist: Taubblindenassistenzen sollen künftig Leistungen erbringen, die sie nicht erbringen können.

Die Qualifikation von TBAs ist bisher für Begleitung mit alltäglicher Kommunikation. Taubblinde Menschen brauchen auch Dolmetschen beim Arzt, bei Gesprächen auf dem Amt und bei Vorträgen. Dieses Dolmetschen können aber nur manche TBAs.

Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Vereinsarbeit, zum Beispiel  bei der Organisation der Aktionen zum Thema „Taubblinde in Isolationshaft“, sind wir der Meinung, dass die vom TBA-Verband angestrebte Kostenregelung und deren Begründung große Risiken beinhaltet.
Einfache Assistenz für taubblinde Menschen auf dem Niveau des GFTB-Profils muss deutlich günstiger möglich sein als Dolmetschleistungen. Sie muss auch für Menschen bezahlbar bleiben, die keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, zum Beispiel vergleichbar mit der Assistenz für körperbehinderte Menschen.
Wir taubblinden und hörsehbehinderten Menschen wissen, was Isolation bedeutet und sind in großer Sorge und es herrscht große Unsicherheit.

Wir fordern eine Regelung, in der Aufgaben und Qualifikation von Taubblindenassistenzen besser unterschieden sind:

  • Begleitung und Alltagskommunikation
  • Assistenz mit Kommunikationsunterstützung auf Dolmetsch-Niveau

Für diese beiden Bereiche müssen eigene Qualifikationsprofile und Ausbildungen entwickelt werden mit passenden Honorarstufen.
Wir rufen die Verbände im Taubblindenbereich und die Politik auf, die TBA-Qualifizierung in solchen Stufen weiterzuentwickeln.

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