Resolution zu den Belangen taubblinder Menschen

Vorbemerkung
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Am 26. März 2009 wurde die UN-Konvention über Rechte der Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Damit hat sich der Deutsche Bundestag für die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, „wirksame und geeignete Maßnahmen (zu treffen) …, um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.“

Selbsthilfegruppen taubblinder Menschen aus ganz Deutschland – vertreten durch den BAT –, die das breite Spektrum dieser Behinderung repräsentieren, haben sich vom 1. bis 3. Mai 2009 im „Storchennest“ Radeberg bei Dresden getroffen. Organisiert wurde dieses erste bundesweite Treffen vom Taubblindendienst e. V. Radeberg gemeinsam mit der Fachgruppe „Taubblinde und Hörsehbehinderte“ der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen. Die große Zahl der taubblinden Teilnehmer des Kongresses haben die folgende Resolution verabschiedet, die an politisch und gesellschaftlich Verantwortliche in Bund, Ländern und Kommunen und an die Medien weiter geleitet wird.



Resolution

  • Um über die Bedeutung der UN-Konvention über Rechte der Menschen mit Behinderungen, vor allem für taubblinde Menschen, zu beraten,
  • um auf eine umfassende und zügige Umsetzung der den behinderten Menschen zustehenden Rechte hinzuwirken und
  • um auf die Gestaltung der dazu erforderlichen politischen Schritte Einfluss zu nehmen,

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ormulieren wir unsere Erwartungen als Appell an Politik, Gesellschaft
und Medien:
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Bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss den je nach Behinderungsart unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Über die Rechte und die jeweils in Betracht kommenden Hilfsmöglichkeiten müssen die einzelnen Behindertengruppen und ihre Angehörigen regelmäßig, umfassend und in einfacher
und verständlicher Sprache informiert werden.
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Für uns taubblinde Menschen kommt all jenen Angeboten, Maßnahmen und Programmen eine herausragende Bedeutung zu, welche die Kommunikation, die Mobilität, die lebenspraktischen Fertigkeiten und die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen, erleichtern und verbessern. Bei der Konzeption und Ausgestaltung sämtlicher Vorhaben müssen wir Taubblinde einbezogen werden. Der Frühförderung muss ein besonderes Augenmerk gelten. Alle Hilfen müssen möglichst wohnortnah vorgehalten werden. Der Zugang zu speziellen Rehabilitationseinrichtungen und -maßnahmen muss in jeder Hinsicht barrierefrei werden und bleiben. So kann unsere Leistungsfähigkeit, unsere Teilhabe und unser Recht zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens entwickelt und ausgeübt werden.

Bei den meisten von uns kann die uns drohende Isolation und Ausgrenzung leichter vermieden und die bestmögliche aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft am ehesten erreicht werden, wenn uns ein speziell ausgebildeter und persönlicher Assistent als „Zugang zur Welt“ beisteht. Das Recht auf eine solche Assistenz muss im SGB IX gesetzlich verankert sein und auch zeitnah geltend gemacht werden können.

Sehfähigkeit und Hörvermögen sind die Basis für das Gelingen von Kommunikation. Wenn diese beiden zentralen kommunikativen Fähigkeiten fehlen, sind die Auswirkungen nicht annähernd dadurch gekennzeichnet, dass im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen Bl (für blind) und Gl (für gehörlos) nebeneinander enthalten sind. Die außergewöhnliche Schwere der Beeinträchtigung von uns taubblinden Menschen besteht in dem umfassenden Ausgeschlossensein vom Leben, sofern uns die geeignete Assistenz fehlt. Deshalb ist das Merkzeichen Tbl im Schwerbehindertenausweis unverzichtbar.
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Vom Bund, den Ländern, den kommunalen Gebietskörperschaften und den Sozialleistungsträgern erwarten wir die zügige Erledigung der in dieser Resolution dargestellten Wünsche und Forderungen.
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Wir vertrauen darauf: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.
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Radeberg, Schermbeck, den 20.05.2009

Taubblindendienst e.V., Fachverband im Diakonischen Werk der EKD,

für Taubblinde und mehrfachbehinderte Blinde

Pillnitzer Straße 71

01454 Radeberg

Tel.: 0 35 28 / 43 97-0

Fax: 0 35 28 / 43 97-21

E-Mail: info@taubblindendienst.de

Ansprechpartnerin: Ruth Zacharias, Geschäftsführerin
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V.

Bösenberg 61c

46514 Schermbeck

Fax: 0 28 53 / 50 96

E-Mail: dieter.zelle@googlemail.com

Internet: www.bundesarbeitsgemeinschaft-taubblinden.de