Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!

Erster Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Es ist eine Kurz-Fassung in Leichter Sprache von dem Parallel-Bericht der BRK-Allianz.
Die BRK-Allianz ist eine Gruppe von Menschen, die etwas zu der UN-Behinderten-Rechtskonvention machen.

http://www.brk-allianz.de/index.php/parallel-bericht.html

Die Aktion Mensch unterstützt die BRK-Allianz, damit viele Menschen diesen Bericht lesen können.

Stellungnahme zur NRW-Studie – Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in NRW

Der GFTB begrüßt die Studie und erkennt die vielen zusammengetragenen Informationen und Daten an. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Beschreibung der Situation taubblinder Menschen und zeigt die nötigsten Bedarfe für künftige Hilfen für die Betroffenen auf.

Der GFTB nimmt Stellung zur Studie Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen von Thomas Kaul und Matilde Niehaus u. a. (Universität Köln) im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen 2013.

Im folgenden seien hier einige zentrale Punkte betont und teils wichtige Aspekte …

Stellungnahme zur NRW-Studie in PDF
Stellungnahme zur NRW-Studie in DOC

Studie zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen

Studie in NRW veröffentlich!

Stiftung Taublinden leben:
In NRW wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales MAIS eine Studie zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in NRW durchgeführt. Diese Studie befasst sich auch mit der Lebenssituation taubblinder Menschen.

Klar geht aus der Studie hervor, dass Unterstützungsstrukturen für taubblinde Menschen weitgehend fehlen. Hierzu zählen Beratung, Rehabilitations- und Wohnangebote sowie ausreichend Assistenz. Taubblinde Menschen „benötigen eigentlich Assistenz, um Assistenz zu beantragen“ (S. 146), unser außerordentlich komplexes System unterschiedlichster Leistungsträger ist für taubblinde Menschen nicht zugänglich. Das Merkzeichen wird als wichtiger Schritt betrachtet, um der Erfassung des Personenkreises näher zu kommen, einen Bewusstseinswandel und besseres Verständnis in den komplexen Strukturen der vielen Leistungsträger zu erzielen (S. 221). Die unbefriedigende Situation hinsichtlich der dringend erforderlichen qualifizierten Assistenz wird präzise beschrieben. Auf die Notwendigkeit klarer finanzieller Regelungen und spezifischer Nachteilsausgleiche für taubblinde Menschen wird hingewiesen (s. 220). Der Personenkreis wird in der Studie für NRW auf ca. 1900 Personen geschätzt.

Verbände und Vereine weisen seit vielen Jahren auf die prekäre Lebenslage taubblinder Menschen hin. Wir begrüßen, dass das MAIS in NRW diese Studie in Auftrag gegeben hat und hoffen, dass nun bald konkrete Schritte zur schnellen Verbesserung der Situation unternommen werden.

Zur Studie Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen

3SAT – Welt der Nähe – wie Taubblinde ihr Leben fühlen

Sendungsinformationen – Freitag 11.10.2013, 12:00 – 13:00 Uhr in der Programm 3SAT

Quelle: ZDF.de
Ungefähr 1.400 Menschen in Österreich sind hör- und sehbehindert oder taubblind. Ihre Welt endet mit der Reichweite ihrer Hände. Eine von ihnen ist Anita, deren Mutter während der Schwangerschaft an Röteln erkrankte, von Geburt an hört und sieht Anita so gut wie nichts. Trotzdem liebt sie Musik. Dafür legt sie ihre Hand auf das Klavier und nimmt die Musik über ihren Tastsinn wahr. „Das ist meine Welt“, sagt sie, „die Welt, die in meinen Händen ist.“
Die Dokumentation „Die Welt der Nähe – wie Taubblinde ihr Leben fühlen“ stellt Anita und andere Betroffene sowie deren Angehörigen vor.

Taubblinde Menschen werden Spielball von Parteitaktik

Gemeinsame Pressemitteilung zum Merkzeichen für taubblinde Menschen – in PDF zu lesen – download

Vor der Bundestagswahl wird es kein Merkzeichen für taubblinde Menschen mehr im Schwerbehindertenausweis geben. Die Verbände der Betroffenen fordern dieses Merkzeichen seit Jahren, damit Menschen mit Hör- und Seheinschränkung ihre Behinderung gegenüber Behörden nachweisen können. Nachdem es im November 2012 einen einstimmigen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und einen Antrag der SPD-Fraktion im Bundestag zum Merkzeichen gab, schien das Merkzeichen greifbar nah. Im weiteren Verfahren zeigten sich aber Barrieren. Während die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit den erneuten SPD-Antrag im Bundestag im Juni ablehnte, waren die SPD-Länder mit dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagenen Verfahren nicht einverstanden.

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Merkzeichen für Taubblinde einsetzen!

Schon im März 2004 forderte das EU- Parlament alle Mitgliedstaaten auf, Taubblindheit als Behinderung eigener Art anzuerkennen und den Rechten taubblinder Menschen Geltung zu verschaffen.

Zusammen mit anderen Organisationen arbeitet der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/ taubblind (GFTB) seit Jahren für eine Einführung eines Merkzeichens „TBl“ im Schwerbehindertenausweis für taubblinde Menschen. Im 2011 wurde von der Stiftung „taubblind leben“ eine Unterschriftaktion für die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und die Einführung des Merkzeichens gestartet. Im März 2012 wurden insgesamt 14.000 Unterschriften an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergeben.

Am 28. November 2012 stimmte die die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) einem Antrag aus Bayern und Nordrhein- Westfalen auf die Einführung eines Merkzeichens einstimmig zu. Auslöser für den Antrag war die erste Leistung für Taubblinde, die Befreiung von Rundfunkbeiträgen ab Januar 2013. Das BMAS nahm den Beschluss von der ASMK an. Einen Monat später hat das BMAS bereits mit den Verbänden und Vereinen der Betroffenen ein Gespräch über die Ausgestaltung des Merkzeichens geführt. Man einigte sich auf die Definition der Behinderung „taubblind“, wie im GFTB-Gutachten bechrieben.

Taubblindheit ist eine Behinderung der eigenen Art. Taubblindheit ist nicht mit anderen Behinderungen zu vergleichen und bedeutet auch nicht Gehörlosigkeit plus Blindheit. Es muss taubblinden Menschen möglich gemacht werden, ihren speziellen Bedarf an Hilfen, Assistenz, Übersetzung durch Dolmetscher, Beratung, Bildung und Rehabilitation nachzuweisen. Dies soll durch die Einführung des Merkzeichens möglich werden.

Auch der GFTB schlägt vor, dass ein Merkzeichen für Taubblindheit als ein erster Schritt zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eingeführt werden soll und der Bedarf der Taubblinden nicht länger verschoben werden darf!

Der GFTB, alle Vereine und Verbände der Betroffenen und alle Parteien sehen im Merkzeichen einen wichtigen ersten Schritt, dem Bedarf taubblinder Menschen endlich gerecht zu werden. Eine Verzögerung der Umsetzung ist daher nicht zu verstehen. Wir fordern alle betroffenen Parteien auf, das Merkzeichen noch in dieser Legislaturperiode einzuführen und taubblinde Menschen nicht länger zu vertrösten.

Hamburg, Juli 2013
SHG Taubblinde Hamburg

Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!

Dies ist der Titel des 80-seitigen Berichts, der von einer Allianz von ca. 80 Organisationen der Zivilgesellschaft – die im Wesentlichen das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren  – gemeinsam  erstellt wurde. Anlässlich des  4. Jahrestages des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wurde dieser am 21. März an Tom Königs, den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, und am 22. März an Ursula von der Leyen, Arbeits- und Sozialministerin, übergeben.

„Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst“, betont Dr. Detlef Eckert, einer der Sprecher der Allianz. „Wir halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wird. Wir wollen erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema verstanden wird.“

Stellvertretend für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden  – BAT e.V. haben  Frau Gudrun Marklowski-Sieke und Frau Sabine  Springer  in der Teilbereichsgruppe  mitgearbeitet, die die Themen  „Selbstbestimmt  Leben“ und „Mobilität“ als  Schwerpunkte hatte. Dieser Gruppe waren im Einzelnen die Artikel  18, 19, 20, 22, 23 und  28 zugeordnet. In ihrer Arbeit waren sie darum bestrebt, die Interessen der taubblinden Menschen zu vertreten – Lücken und Unzulänglichkeiten in der Umsetzung der UN-Konvention  zu formulieren.

Der vollständige Bericht-BRK kann auf der Homepage von der BRK-Allianz gelesen und heruntergeladen werden. http://www.brk-allianz.de/

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,31103/ticket,g_a_s_t

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,31108/ticket,g_a_s_t


Von links nach rechts: Dr. Detlef Eckert (Sprecher der BRK-Allianz), Tom Koenigs MdB (Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses), Katrin Werner MdB, Dr. Sigrid Arnade ( Sprecherin der BRK-Allianz), H.- Günter Heiden (BRK-Allianz), Dr. Ilja Seifert (MdB), © BRK-Allianz


Von links nach rechts: Dr. Annette Niederfranke (Staatssekretärin im BMAS),
Dr. Sigrid Arnade (BRK-Allianz), Dr. Ursula von der Leyen (Ministerin-BMAS),
Dr. Detlef Eckert (BRK-Allianz), © H.- Günter Heiden BRK-Allianz