Die Situation von Menschen mit Taubblindheit verbessern

Pressemitteilung

von Behindertenpolit. Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gabriele Molitor

Die Lebenslage taubblinder Menschen zu verbessern, ist der FDP-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Daher sind die Schwierigkeiten, die taubblinde Menschen bei der Hilfsmittelbewilligung haben, schnell und unbürokratisch zu beseitigen. In der Vergangenheit würden taubblinden Menschen Lichtklingeln oder Computerprogramme mit Sprachausgabe be-willigt. Diese Leistungen sind für gehörlose oder blinde Menschen hilfreich, nicht aber für Taubblinde.
Schätzungen zufolge leben in Deutschland etwa 4000 bis 6000 Menschen mit Taubblindheit. Während sinnesgeschädigte Menschen den Verlust eines Sinnes durch die Nutzung eines anderen Sinnes kompensieren können, sind taubblinde Menschen auf ganz besondere Hilfe angewiesen.
Die FDP-Bundestagsfraktion befasst sich seit längerem mit der Situation von Menschen mit Taubblindheit. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Heinrich Kolb, der arbeitsmarktpolitische Sprecher Johannes Vogel und die behindertenpolitische Sprecherin Gabriele Molitor sowie die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sibylle Laurischk führen einen intensiven Austausch mit den Betrof-fenen und ihren Unterstützern. Besuche im Oberlinhaus in Potsdam und der Stiftung „taubblind leben“ haben gezeigt, wie wichtig frühe Förderung und passgenaue Unterstützung von Menschen mit Taubblindheit sind.
Taubblindheit ist eine eigenständige Behinderung. Deshalb ist ein eigen-ständiges Merkzeichen für Taubblindheit (‚Tbl‘) im Schwerbehindertenaus-weis notwendig. Es vereinfacht die Beantragung von Leistungen, da die An-erkennung von Taubblindheit als eigenständige Behinderung Betroffenen hilft, ihren Anspruch gegenüber dem Kostenträger besser deutlich zu ma-chen. Mit dem Schwerbehindertenausweis können dann Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden.
Im November letzten Jahres wurde im Deutsche Bundestag über ein eigen-ständiges Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehinderten-ausweis debattiert. Sowohl die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) als auch das Bundeskabinett haben sich für ein eigenstän-diges Merkzeichen „Taubblind“ im Schwerbehinderten-Ausweis ausgespro-chen.
Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt diese breite Diskussion. Weiterhin wollen wir gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie die Ausbildung von As-sistenten für Taubblinde gefördert werden kann. Denn die persönliche Assistenz ermöglicht Taubblinden ein selbstbestimmtes Leben – auch in der eigenen Wohnung. Bei der Prüfung sind die Ergebnisse der bereits im Nati-onalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Studie zur Lebenssituation von taubblinden Menschen mit ein-zubeziehen. Denn noch wissen wir zu wenig über das Leben von Men-schen, die gleichzeitig taub und blind und damit von der Kommunikation mit dem Umfeld weitgehend ausgeschlossen sind. Die Ergebnisse der Studie sollen Mitte 2013 vorgelegt werden und werden dabei helfen, passgenaue Unterstützung für taubblinde Menschen anzubieten. sehen

siehe Pressemitteilung

Erklärung zum Merkzeichen für taubblinde Menschen

Der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) fordert seit Jahren ein Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat dieses im Oktober 2012 einstimmig beschlossen. Nun fordert der GFTB, dass das Merkzeichen in der laufenden Legistlaturperiode  eingeführt wird.

Ihr könnt diesen Thema im Dokument mehr lesen.
Zur Stellungnahme der beteiligten Vereine und Verbände

Wenn man weder hören noch sehen kann: Taubblindheit

Wir möchten gerne auf dem neusten Artikel vom myhandicap hinweisen: „ Wenn man weder hören noch sehen kann: Taubblindheit“
Die Taubblindheit ist mit wichtigsten Informationen beschrieben worden. Anbei ein Link zu diesem Artikel:

http://www.myhandicap.de/taubblindheit-usher-lormen-braille.html

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen.

BAT-Team

Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt „Rundfunkgebührenbefreiung“. Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:

Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart:
es werden die Menschen befreit, die

1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung)

und zugleich

2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)

Ihr könnt diesen Thema im Dokument mehr lesen.

Taubblinde Menschen brauchen unsere Aufmerksamkeit

Pressemitteilung vom 21. Januar 2013

von Maria Michalk

Die meisten der bundesweit rund 6.000 taubblinden Menschen leben zurückgezogen von der Außenwelt und sind isoliert. Nach einem Gespräch mit der Stiftung taubblind leben erklärt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Maria Michalk:

„Immer noch sind viele taubblinde Menschen inmitten unserer Gesellschaft allein und bestreiten mühsam ihren Alltag. Es ist höchste Zeit, dass diese Menschen mehr Unterstützung erfahren. Sie brauchen zum Beispiel Taubblinden-Assistenten, von denen es derzeit jedoch noch viel zu wenige gibt. Auch die Kostenfrage ist noch ungeklärt.

Vorbildlich ist das Vermittlungsbüro für ausgebildete Assistenten, das der Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen mit Unterstützung der Stiftung taubblind leben in Recklinghausen betreibt. Rund 50 von insgesamt etwa 90 Assistenten in Deutschland sind in Nordrhein-Westfalen tätig und können über das Büro von den Betroffenen für Arztbesuche angefragt werden. Nach erfolgreichen Verhandlungen des Taubblinden-Assistenten-Verbandes (TBA-Verband) mit den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen können die Assistenten dort direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Solche Kooperationen sind konkrete Lebenshilfe für die Betroffenen und sollten Schule machen.

Die Union begrüßt die Diskussion und die Bereitschaft zur Einführung eines eigenständigen Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis für taubblinde Menschen. Wir müssen die besondere Belastung der Behinderung anerkennen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass das neue Merkzeichen `Tbl` so rasch wie möglich über eine Rechtsverordnung eingeführt wird.“

http://www.cducsu.de/Titel__taubblinde_menschen_brauchen_unsere_aufmerksamkeit/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__24314/inhalte.aspx

Stellungnahme: Taubblinde Zwillinge wählen den Freitod

Freitod von den Zwillingen mit Usher-Syndrom in Belgien,  Januar 2013

Mit größtem Entsetzen und Betroffenheit haben wir als taubblinde Menschen die Medienberichte über den Freitod der Zwillinge in Belgien aufgenommen. Die 45jährigen Zwillinge mit Usher-Syndrom haben sich für den Freitod entschieden, nachdem sie erfuhren, dass sie im Alter erblinden würden. Dazu haben sie sich der Sterbehilfe bedient, die seit 10 Jahren in Belgien legal ist.

Die Entscheidung der belgischen Zwillinge, den Freitod zu wählen, respektieren wir. Aber wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden (BAT) e.V. sind sehr erschrocken darüber, dass eine aktive Sterbehilfe auch für taubblinde Menschen möglich ist. Aus diesem Grund finden wir es schlimm, dass Taubblindheit und Sterbehilfe zusammen in die Diskussion gebracht wird.

In verschiedenen Foren und Medien gab es viele Diskussionen darüber. Wir möchten jedoch hier noch einmal deutlich hervorheben, dass ein Leben mit Taubblindheit bzw. Usher-Syndrom möglich ist. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir mit der Doppelbehinderung – also der Hör- und Sehbehinderung – normal und zufrieden leben können. Es können allerdings noch weitere Erschwernisse zu der vorhandenen Hör- und Sehbehinderung hinzukommen, wie z.B. körperliche Erkrankungen, kein stabiles Umfeld oder kaum Unterstützung.  Wir können nachvollziehen, dass man darüber verzweifeln kann und keinen Ausweg mehr sieht. Für uns ist es jedoch ein Tabubruch, wenn unsere Hör- und Sehbehinderung – das Usher-Syndrom – in einem Atemzug mit aktiver Sterbehilfe in Verbindung gebracht wird.

Wir haben in Deutschland verschiedene Selbsthilfegruppen für Taubblinde, Vereine und Fachgruppen, die den Betroffenen Hilfen und Unterstützung anbieten und vermitteln können. Außerdem werden Bildungsseminare und Freizeitwochen angeboten.

Mit der richtigen und notwendigen Unterstützung – wie z.B. Taubblindenassistenz, Lormdolmetscher, Taubblindendolmetscher, taubblindengerechte Hilfsmittel – ist ein erfülltes Leben mit der Taubblindheit möglich. Hier in Deutschland ist aber leider immer noch viel zu wenig Unterstützung dafür vorhanden.

Das selbstbestimmte Leben ist für uns taubblinde Menschen sehr wichtig, dafür kämpfen wir weiter. Daher sind wir – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V. – aktiv und setzen uns für unsere Rechte ein, z.B. für die Umsetzung der UN-Konvention für Behindertenrechte. Die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und ein eigenes Merkzeichen für Taubblindheit sind unsere Ziele.

Wir stehen gerne für weitere Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Die unten stehenden Links verweisen auf weitere Stellungnahmen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V.

In PDF zu lesen

Links zu den Stellungnahmen:
http://www.stiftung-taubblind-leben.de/news.html                                                                   http://www.leben-mit-usher.de/artikel/stellungnahme-taubblinde-belgische-zwillinge-waehlen-den-freitodStellungsnahme von LmU – DOC
http://www.szb.ch/aktuell/szb-news/ein-leben-mit-wenig-oder-ohne-hoeren-und-sehen-ist-nicht-unmoeglich.html
European Deafblind Union statement regarding the euthanasia of deaf Belgian twins.
Deutsche Gehörlosen Bund e.V. – Stellungnahme zum Fall der Sterbehilfe bei taubblinden Zwillingen in Belgien

Presse:
Link zu einem Artikel in der FAZ
Link zu dem Artikel in Spiegel online
Türen zu Suizid-Beihilfe sind Türen zur »Hölle« – Interview mit Ruth Zacharias – die freie welt
Taubblind, Familienvater, Diakon: ‚Ich war schockiert!‘ in der Katholische Nachrichten

Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Taubblindenassistenz

Seit Mai 2012 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem TBA-Verband e.V. und den Krankenkassen in NRW über Taubblinden-Assistenz bei Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass Menschen mit Taubblindheit eine Taubblinden-Assistenz bezahlt bekommen (Quelle: Homepage TBA-Verband). Die Vereinbarung gilt ausschließlich für Besuche beim Arzt, für Krankenhausaufenthalte, Kuren und Reha-Termine und wird den Assistenten mit 49 € pro Einsatzstunde vergütet. Allerdings betrifft dies nur ausgebildete und zertifizierte Taubblinden-Assistenten. Eine Liste der in  Frage kommenden Assistenten findet Ihr auf der Seite des TBA-Verbandes.

Taubwissen.de

Die vom Institut für Deutsche Gebärdensprache in Hamburg entwickelte Homepage von taubwissen.de ist endlich online! Sie bietet eine Plattform für alle Informationen rund um Gehörlosigkeit, Kultur der Tauben und Gebärdensprache. Die Gebärdensprachvideos und schriftlichen Texte richten sich an alle Interessierten wie z.B. auch an Schwerhörige und Ertaubte. Infos gibt es z.B. zum Thema Taubblindheit. Die Schriftgröße der Texte kann individuell verändert und angepasst werden.

www.taubwissen.de

Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt „Rundfunkgebührenbefreiung“.
Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:
Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart: es werden die Menschen befreit, die

1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung)
und zugleich
2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)

Hier kommen zwei Dokumente:
1. Empfehlungen des GFTB zur Rundfunkbeitragsbefreiung – hier anklicken
2. Muster für einen Brief an das Versorgungsamt – hier anklicken

Mit diesen Schreiben können Sie an das Versorgungsamt schreiben oder zu Ihrem Arzt gehen.

Sie können die Empfehlungen des GFTB auch bestellen beim DBSV,
Reiner Delgado,
Rungestraße 19, 10179 Berlin,
Mail: r.delgado@dbsv.org,
Fax: 030-285387-20, Tel: 030-285387-24

Beratung bei Diskriminierung in Gebärdensprache

Pressemitteilung

Nr. 30/2012 vom 27.08.2012

Beratung bei Diskriminierung in Gebärdensprache
Antidiskriminierungsstelle baut barrierefreie Angebote aus

Gehörlose Menschen können ab sofort auch in Deutscher Gebärdensprache den Rat der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Anspruch nehmen. Die Antidiskriminierungsstelle ist die erste Bundesbehörde, die diesen barrierefreien Kommunikationsweg ermöglicht.

Mit dem sogenannten Signing Question and Answer Tool können gehörlose Menschen, die eine diskriminierende Erfahrung gemacht oder beobachtet haben, mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ohne Barrieren kommunizieren. Sie zeichnen mit einer Webcam eine Anfrage in Deutscher Gebärdensprache (DGS) als Video auf und schicken dieses ab. Ihre Antwort erhalten Sie ebenfalls per Video in DGS.

ADS-Leiterin Christine Lüders: „Opfer von Diskriminierungen brauchen kompetente und schnelle Beratung. Ich bin froh, dass wir jetzt auch gehörlosen Menschen in ihrer Muttersprache – der Deutschen Gebärdensprache – helfen können, sich gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Weitere Informationen unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Kontakt:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Pressestelle
Sebastian Bickerich
Kristin Döge

Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de