Merkzeichen aHS anstatt TBL?

Der Bundesrat hat am 23.09.2016 die Stellungnahme zum Entwurf vom Bundesteilhabegesetz geschrieben, dass das Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis „aHS“ (außergewöhnlich hörsehbehindert) nicht „TBL“ genannt werden soll.

Die Begründung vom Bundesrat: Ein Großteil der Betroffenen ist weder taub und noch blind im Sinne der bereits geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

In der ganzen Welt spricht man von deafblind. Man spricht auch von deafblind, wenn die Hör- und Sehreste vorhanden sind, aber eben nicht reichen, um Kommunikation und Mobilität sicherzustellen. Der eine Sinn kann den anderen nicht ausgleichen. Der Hilfsbedarf potenziert sich. Taubblinde Menschen brauchen besonders viel Unterstützung, vor allem Assistenz. Wir sollten darüber sprechen, wie wir taubblinden Menschen endlich helfen und nicht über eine Benennung diskutieren, die weltweit einheitlich und klar definiert ist.

Taubblinde Menschen haben einen HÖHEREN Unterstützungsbedarf, daran besteht kein Zweifel. Angesichts der UN-BRK und der Not taubblinder Menschen müssen wir schnell zu einer flächendeckenden Übernahme der Taubblindenassistenzkosten durch Staat/Land/Stadt und Kommunen oder andere Träger kommen.

Menschen mit etwas mehr Hör- oder Sehresten können unter optimalen Bedingungen vielleicht noch etwas akustisch verstehen oder z.B. bei Tage noch etwas sehen. Bei Umfeld Geräusch, wie es nun mal realistisch in der Gesellschaft vorhanden ist oder bei Dunkelheit sind sie auch taubblind und haben in diesen Situationen einen taubblindenspezifischen Bedarf. Hierfür gibt es doch Teilhabekonferenzen, sie klären den genauen Bedarf.

Wir sind nicht mit aHS einverstanden, das ist eine große Benachteiligung für uns. Wir wollen endlich die Anerkennung des besonderen Unterstützungsbedarfs taubblinder Menschen. Wir möchten endlich Leistungen, die unsere Teilhabe sichern. Wir protestieren gegen weitere Verzögerungen. Wir wollen endlich weg von einer additiven Betrachtung beider Einschränkungen, die unsere Behinderung in Hör- und Sehbehinderung aufteilt.

Wir fordern auch dazu: Taubblindheit muss endlich als eigenständige Behinderung muss anerkannt und die Bedarfe gesetzliche verankert werden.

Der GFTB (Gemeinsamer Fachausschuss taubblind, BAT e.V. ist aktiver Mitglied im Fachausschuss) schreibt eine gemeinsame Stellungnahme an den Bundesrat, dass wir damit nicht einverstanden sind.

Wir kämpfen weiter für das Merkzeichen TBL und Unterstützungsleistungen, die uns ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe endlich ermöglichen.

Dieter Zelle
1. Vorsitzender der BAT e.V.

Merkzeichen für Taubblinde einsetzen!

Schon im März 2004 forderte das EU- Parlament alle Mitgliedstaaten auf, Taubblindheit als Behinderung eigener Art anzuerkennen und den Rechten taubblinder Menschen Geltung zu verschaffen.

Zusammen mit anderen Organisationen arbeitet der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/ taubblind (GFTB) seit Jahren für eine Einführung eines Merkzeichens „TBl“ im Schwerbehindertenausweis für taubblinde Menschen. Im 2011 wurde von der Stiftung „taubblind leben“ eine Unterschriftaktion für die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und die Einführung des Merkzeichens gestartet. Im März 2012 wurden insgesamt 14.000 Unterschriften an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergeben.

Am 28. November 2012 stimmte die die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) einem Antrag aus Bayern und Nordrhein- Westfalen auf die Einführung eines Merkzeichens einstimmig zu. Auslöser für den Antrag war die erste Leistung für Taubblinde, die Befreiung von Rundfunkbeiträgen ab Januar 2013. Das BMAS nahm den Beschluss von der ASMK an. Einen Monat später hat das BMAS bereits mit den Verbänden und Vereinen der Betroffenen ein Gespräch über die Ausgestaltung des Merkzeichens geführt. Man einigte sich auf die Definition der Behinderung „taubblind“, wie im GFTB-Gutachten bechrieben.

Taubblindheit ist eine Behinderung der eigenen Art. Taubblindheit ist nicht mit anderen Behinderungen zu vergleichen und bedeutet auch nicht Gehörlosigkeit plus Blindheit. Es muss taubblinden Menschen möglich gemacht werden, ihren speziellen Bedarf an Hilfen, Assistenz, Übersetzung durch Dolmetscher, Beratung, Bildung und Rehabilitation nachzuweisen. Dies soll durch die Einführung des Merkzeichens möglich werden.

Auch der GFTB schlägt vor, dass ein Merkzeichen für Taubblindheit als ein erster Schritt zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eingeführt werden soll und der Bedarf der Taubblinden nicht länger verschoben werden darf!

Der GFTB, alle Vereine und Verbände der Betroffenen und alle Parteien sehen im Merkzeichen einen wichtigen ersten Schritt, dem Bedarf taubblinder Menschen endlich gerecht zu werden. Eine Verzögerung der Umsetzung ist daher nicht zu verstehen. Wir fordern alle betroffenen Parteien auf, das Merkzeichen noch in dieser Legislaturperiode einzuführen und taubblinde Menschen nicht länger zu vertrösten.

Hamburg, Juli 2013
SHG Taubblinde Hamburg