Resolution zu den Belangen taubblinder Menschen

Vorbemerkung
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Am 26. März 2009 wurde die UN-Konvention über Rechte der Menschen mit Behinderungen auch für Deutschland verbindlich. Damit hat sich der Deutsche Bundestag für die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, „wirksame und geeignete Maßnahmen (zu treffen) …, um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.“

Selbsthilfegruppen taubblinder Menschen aus ganz Deutschland – vertreten durch den BAT –, die das breite Spektrum dieser Behinderung repräsentieren, haben sich vom 1. bis 3. Mai 2009 im „Storchennest“ Radeberg bei Dresden getroffen. Organisiert wurde dieses erste bundesweite Treffen vom Taubblindendienst e. V. Radeberg gemeinsam mit der Fachgruppe „Taubblinde und Hörsehbehinderte“ der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen. Die große Zahl der taubblinden Teilnehmer des Kongresses haben die folgende Resolution verabschiedet, die an politisch und gesellschaftlich Verantwortliche in Bund, Ländern und Kommunen und an die Medien weiter geleitet wird.


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