Das Hauptziel des BAT ist die Stärkung der sozialen Stellung Betroffener und die Förderung ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Integration.
Dies soll erreicht werden durch:
- Isolation durch Taubblindheit entgegenwirken
- Begegnungsmöglichkeiten schaffen
- Förderung sozialer Kontakte der Betroffenen
- Aufbau einer Zentrale für Taubblindenassistenten und speziell qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher
- Nationaler und internationaler Austausch mit entsprechenden Verbänden und Institutionen
- Einsatz für die Rechte Betroffener am Arbeitsplatz
- Einsatz für die Rechte Betroffener auf Taubblindenassistenz
- gesetzliche Gewährleistung der Finanzierung von Taubblindenassistenz für Betroffene
- Durchsetzung des Rechtes Betroffener auf Information, Bildung und Arbeit
- Gebärdensprachgemeinschaft fördern
Wir als BAT verstehen unter dem Begriff „taubblind“ folgende Personengruppen: Menschen, die taub und blind sind; Usher-Betroffene; Menschen deren Hör- und Sehsinn in irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt sind; hörsehbehinderte Menschen.
Die Mitglieder der BAT kommunizieren hauptsächlich über die Gebärdensprache. Dennoch unterstützen wir selbstverständlich auch Betroffene, die lautsprachlich orientiert sind. Wir sind Ihnen behilflich bei der Wahrung ihrer Rechte, bei Versorgung und bei der Erfüllung Ihrer individuellen Bedürfnisse.
Der BAT unterstützt die Resolution der European Deafblind Union (EDBU), in der gefordert wird:–
-
Anerkennung der Taubblindheit als außergewöhnliche Behinderung
-
Anerkennung aller von Taubblindheit betroffenen Menschen als Menschen mit vollem Recht auf Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einschließlich Bildung, Information, Kommunikation, beruflicher Möglichkeiten, gesellschaftliches und politisches Leben.
Weiterführende informationen: