Das Merkzeichen TBL ist endlich da!

Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat beschlossen.
Das Merkzeichen „TBL“ im Schwerbehindertenausweis ist nun offiziell und soll ab 2017 eingeführt werden! Mit der Entscheidung der Bundesregierung, zukünftig das Merkzeichen „TBL“ zu übernehmen, sind wir Taubblinden überglücklich. Das ist für uns ein großer Erfolg in Richtung Teilhabe und Gleichberechtigung! Im nächsten Schritt muss nun definiert werden, welche Leistungen und Ansprüche sich aus dem Merkzeichen „TBL“ ableiten.
Wir schätzen das sehr, weil damit die Teilhabe am Leben und Selbstbestimmtheit in der Gesellschaft ermöglicht wird.
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An allen beteiligten Verbände, Selbsthilfegruppen und aktiven Mitstreiter, die sich beim Kampf für die Einführung des Merkzeichens „‘TBL“ unterstützt haben, möchten wir uns ganz herzlich bedanken! Dass wir das geschafft haben, ist auch euer Verdienst!

Eine Rückblende:
Am 3. Oktober 2013 fand eine Demo mit dem Motto „Taubblinde in Isolationshaft“ in Berlin statt. An diesem Tag sind ca. 400 Taubblinde gekommen. Es fand auch eine Unterschriftenaktion von der Stiftung Taubblind leben, die sehr erfolgreich war. Mehr als 12.000 (!) Unterschriften für die Rechte Taubblinder Menschen wurden damals an das BMAS übergegeben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Taubblinde (BAT e.V.) und anderen Verbände erkämpfte für die Einführung des Merkzeichen fast 10 Jahre lang. Wir freuen uns, dass wir der Teilhabe und Selbstbestimmung mit dem Bundesteilhabegesetz einen Schritt näherkommen werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir weiterhin alle Ressourcen und Kräfte mobilisieren und für unsere Belange kämpfen und uns dafür einsetzen, dass das BTHG in weiteren Teilschritten überarbeitet und ergänzt wird. Taubblinde Menschen warten auf schnelle Leistungen, insbesondere auf Taubblindenassistenz, Dolmetschung, Hilfsmittel und rehabilitative Leistungen.

Merkzeichen aHS anstatt TBL?

Der Bundesrat hat am 23.09.2016 die Stellungnahme zum Entwurf vom Bundesteilhabegesetz geschrieben, dass das Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis „aHS“ (außergewöhnlich hörsehbehindert) nicht „TBL“ genannt werden soll.

Die Begründung vom Bundesrat: Ein Großteil der Betroffenen ist weder taub und noch blind im Sinne der bereits geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

In der ganzen Welt spricht man von deafblind. Man spricht auch von deafblind, wenn die Hör- und Sehreste vorhanden sind, aber eben nicht reichen, um Kommunikation und Mobilität sicherzustellen. Der eine Sinn kann den anderen nicht ausgleichen. Der Hilfsbedarf potenziert sich. Taubblinde Menschen brauchen besonders viel Unterstützung, vor allem Assistenz. Wir sollten darüber sprechen, wie wir taubblinden Menschen endlich helfen und nicht über eine Benennung diskutieren, die weltweit einheitlich und klar definiert ist.

Taubblinde Menschen haben einen HÖHEREN Unterstützungsbedarf, daran besteht kein Zweifel. Angesichts der UN-BRK und der Not taubblinder Menschen müssen wir schnell zu einer flächendeckenden Übernahme der Taubblindenassistenzkosten durch Staat/Land/Stadt und Kommunen oder andere Träger kommen.

Menschen mit etwas mehr Hör- oder Sehresten können unter optimalen Bedingungen vielleicht noch etwas akustisch verstehen oder z.B. bei Tage noch etwas sehen. Bei Umfeld Geräusch, wie es nun mal realistisch in der Gesellschaft vorhanden ist oder bei Dunkelheit sind sie auch taubblind und haben in diesen Situationen einen taubblindenspezifischen Bedarf. Hierfür gibt es doch Teilhabekonferenzen, sie klären den genauen Bedarf.

Wir sind nicht mit aHS einverstanden, das ist eine große Benachteiligung für uns. Wir wollen endlich die Anerkennung des besonderen Unterstützungsbedarfs taubblinder Menschen. Wir möchten endlich Leistungen, die unsere Teilhabe sichern. Wir protestieren gegen weitere Verzögerungen. Wir wollen endlich weg von einer additiven Betrachtung beider Einschränkungen, die unsere Behinderung in Hör- und Sehbehinderung aufteilt.

Wir fordern auch dazu: Taubblindheit muss endlich als eigenständige Behinderung muss anerkannt und die Bedarfe gesetzliche verankert werden.

Der GFTB (Gemeinsamer Fachausschuss taubblind, BAT e.V. ist aktiver Mitglied im Fachausschuss) schreibt eine gemeinsame Stellungnahme an den Bundesrat, dass wir damit nicht einverstanden sind.

Wir kämpfen weiter für das Merkzeichen TBL und Unterstützungsleistungen, die uns ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe endlich ermöglichen.

Dieter Zelle
1. Vorsitzender der BAT e.V.

Europäischer Protesttag am 4. Mai in Berlin – Wir sind dabei!

Liebe Taubblinde, Hörsehbehinderte und Freunde,

sicher habt Ihr gelesen und erfahren, dass wir über Arbeitsentwurf vom Bundesteilhabegesetz sehr enttäuscht sind. Deshalb wollen wir am 4. Mai –Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung- in Berlin demonstrieren, mit anderen behinderten Menschen.

Wir kämpfen für Anerkennung der Taubblindheit, Merkzeichen TBL, Teilhabe jetzt usw. Es wäre schön, wenn wir uns gemeinsam treffen und beim Protestmarsch gehen würden. Ihr könnt selber schwarze T-Shirts und Plakate mitbringen, auch vom Demo 2013.

Auf den Plakate können so stehen:
Merkzeichen TBL statt aHS
Taubblinde in Isolierhaft, Schluss damit!
Teilhabe jetzt!
Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen und auch für Taubblinde etc.

Wir treffen uns um 12.30 Uhr vor dem Kanzleramt (nicht am Reichstag). Ihr könnt vom Berliner HBF zum Kanzleramt zu Fuß gehen. An der Straße Otto-Bismarck-Allee Übergang vom HBF zum Kanzleramt werde ich dort sein. Gerne gebe ich euch einige schwarze TShirts (15 Stücke habe ich noch übrig) mit Anerkennung von Taubblindheit gegen Spende an BAT e.V.

Die Kundgebung am Bundeskanzleramt beginnt um 13 Uhr.
Danach gegen 13.30 Protestmarsch zum Brandenburger Tor
Von 14 bis 16 Uhr gibt es Bühnenprogramm am Brandenburger Tor.

Deutscher Gehörlosenbund, Deutscher Blinden-und Sehbehindertenverband sind auch dabei.

Anbei die Infos in den Anhang. Flyer und Plakat
Wenn es noch Fragen gibt, steht Frau Gudrun M.-Sieke zur Verfügung.

Merkzeichen für taubblinde Menschen in Aussicht …

Parlamentarische Staatssekretärin im Bundessozialministerium stellt Merkzeichen für taubblinde Menschen in Aussicht

Berlin, 23. Mai 2014   Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hat am Donnerstagabend beim Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) ein Merkzeichen „Tbl“ im Schwerbehindertenausweis in Aussicht gestellt, mit dem taubblinde Menschen ihren besonderen Bedarf an Unterstützung belegen können. „Ich bin zuversichtlich, dass wir bei der Einführung des Merkzeichens für taubblinde Menschen jetzt vorankommen werden. Das haben auch die Gespräche mit den Ländern gezeigt, die wir Ende April wieder aufgenommen haben“, sagte Lösekrug-Möller in Berlin. „Wenn eine Einführung im kommenden Jahr gelänge, würde mich das sehr freuen.“ Bund und Länder hätten sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

DBSV-Präsidentin Renate Reymann begrüßte die Ankündigung: „In Deutschland gibt es 2.500 bis 6.000 taubblinde Menschen, die nicht angemessen mit Hilfsmitteln und Assistenzleistungen versorgt werden. Seit 2007 fordern wir ein spezielles Merkzeichen für diese Gruppe, seit 2012 besteht grundsätzliche Einigkeit zwischen dem Bund und den Ländern, dass es kommen soll. Deshalb freut es uns sehr, dass nun endlich Fahrt in die Umsetzung gekommen ist.“

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis dienen dem Nachweis, dass man das Recht auf bestimmte Nachteilsausgleiche oder Sozialleistungen hat. Bei öffentlichen Stellen, Unternehmen und Ärzten ist Taubblindheit so gut wie unbekannt. Mit einem Merkzeichen könnten die Betroffenen belegen, dass sie spezielle Hilfsmittel, Assistenz sowie Dolmetsch- und Rehabilitations-Angebote brauchen.

Stichwort Taubblindheit: Wenn Taubblindheit in der deutschen Gesetzgebung vorkommt, wird sie definiert als die Summe von Blindheit und Gehörlosigkeit – aber das wird dieser Behinderung nicht gerecht. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, als Blinder nutzt man sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Hauptsinne verzichten, können also viel weniger ausgleichen als jemand mit „nur“ einer Behinderung. Ohne Assistenz ist beispielsweise die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich, aber auch der tägliche Einkauf oder ein Arztbesuch werden zu unlösbaren Problemen. Weitere Informationen unter  Externer Link www.taubblind.dbsv.org

Stichwort DBSV-Verbandstag: Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gehört zu den größten Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen in Deutschland. Der Verbandstag (21.-24. Mai 2014) ist das höchste Organ des DBSV, tritt alle vier Jahre zusammen und legt die Leitlinien für die Arbeit der nächsten Jahre fest. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört auch, ein neues Präsidium zu wählen.

Merkzeichen für Taubblinde einsetzen!

Schon im März 2004 forderte das EU- Parlament alle Mitgliedstaaten auf, Taubblindheit als Behinderung eigener Art anzuerkennen und den Rechten taubblinder Menschen Geltung zu verschaffen.

Zusammen mit anderen Organisationen arbeitet der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/ taubblind (GFTB) seit Jahren für eine Einführung eines Merkzeichens „TBl“ im Schwerbehindertenausweis für taubblinde Menschen. Im 2011 wurde von der Stiftung „taubblind leben“ eine Unterschriftaktion für die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und die Einführung des Merkzeichens gestartet. Im März 2012 wurden insgesamt 14.000 Unterschriften an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergeben.

Am 28. November 2012 stimmte die die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) einem Antrag aus Bayern und Nordrhein- Westfalen auf die Einführung eines Merkzeichens einstimmig zu. Auslöser für den Antrag war die erste Leistung für Taubblinde, die Befreiung von Rundfunkbeiträgen ab Januar 2013. Das BMAS nahm den Beschluss von der ASMK an. Einen Monat später hat das BMAS bereits mit den Verbänden und Vereinen der Betroffenen ein Gespräch über die Ausgestaltung des Merkzeichens geführt. Man einigte sich auf die Definition der Behinderung „taubblind“, wie im GFTB-Gutachten bechrieben.

Taubblindheit ist eine Behinderung der eigenen Art. Taubblindheit ist nicht mit anderen Behinderungen zu vergleichen und bedeutet auch nicht Gehörlosigkeit plus Blindheit. Es muss taubblinden Menschen möglich gemacht werden, ihren speziellen Bedarf an Hilfen, Assistenz, Übersetzung durch Dolmetscher, Beratung, Bildung und Rehabilitation nachzuweisen. Dies soll durch die Einführung des Merkzeichens möglich werden.

Auch der GFTB schlägt vor, dass ein Merkzeichen für Taubblindheit als ein erster Schritt zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eingeführt werden soll und der Bedarf der Taubblinden nicht länger verschoben werden darf!

Der GFTB, alle Vereine und Verbände der Betroffenen und alle Parteien sehen im Merkzeichen einen wichtigen ersten Schritt, dem Bedarf taubblinder Menschen endlich gerecht zu werden. Eine Verzögerung der Umsetzung ist daher nicht zu verstehen. Wir fordern alle betroffenen Parteien auf, das Merkzeichen noch in dieser Legislaturperiode einzuführen und taubblinde Menschen nicht länger zu vertrösten.

Hamburg, Juli 2013
SHG Taubblinde Hamburg

Erklärung zum Merkzeichen für taubblinde Menschen

Der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) fordert seit Jahren ein Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat dieses im Oktober 2012 einstimmig beschlossen. Nun fordert der GFTB, dass das Merkzeichen in der laufenden Legistlaturperiode  eingeführt wird.

Ihr könnt diesen Thema im Dokument mehr lesen.
Zur Stellungnahme der beteiligten Vereine und Verbände

Taubblinde Menschen brauchen unsere Aufmerksamkeit

Pressemitteilung vom 21. Januar 2013

von Maria Michalk

Die meisten der bundesweit rund 6.000 taubblinden Menschen leben zurückgezogen von der Außenwelt und sind isoliert. Nach einem Gespräch mit der Stiftung taubblind leben erklärt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Maria Michalk:

„Immer noch sind viele taubblinde Menschen inmitten unserer Gesellschaft allein und bestreiten mühsam ihren Alltag. Es ist höchste Zeit, dass diese Menschen mehr Unterstützung erfahren. Sie brauchen zum Beispiel Taubblinden-Assistenten, von denen es derzeit jedoch noch viel zu wenige gibt. Auch die Kostenfrage ist noch ungeklärt.

Vorbildlich ist das Vermittlungsbüro für ausgebildete Assistenten, das der Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen mit Unterstützung der Stiftung taubblind leben in Recklinghausen betreibt. Rund 50 von insgesamt etwa 90 Assistenten in Deutschland sind in Nordrhein-Westfalen tätig und können über das Büro von den Betroffenen für Arztbesuche angefragt werden. Nach erfolgreichen Verhandlungen des Taubblinden-Assistenten-Verbandes (TBA-Verband) mit den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen können die Assistenten dort direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Solche Kooperationen sind konkrete Lebenshilfe für die Betroffenen und sollten Schule machen.

Die Union begrüßt die Diskussion und die Bereitschaft zur Einführung eines eigenständigen Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis für taubblinde Menschen. Wir müssen die besondere Belastung der Behinderung anerkennen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass das neue Merkzeichen `Tbl` so rasch wie möglich über eine Rechtsverordnung eingeführt wird.“

http://www.cducsu.de/Titel__taubblinde_menschen_brauchen_unsere_aufmerksamkeit/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__24314/inhalte.aspx

Taubblindheit bald als eigene Behinderung anerkannt…

Der Kampf um ein eigenes Merkzeichen „Tbl“ für die rund 6000 taubblinden Menschen in Deutschland könnte bald gewonnen werden. Die Fraktion der SPD hat dem Deutschen Bundestag am 27.11.2012 einen entsprechenden Antrag vorgelegt. CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke unterstützen diesen Antrag. Die Mitglieder der Fraktionen stimmen dem Taubblinden-Verband und dem Deutschen Gehörlosenbund zu, dass „Bl“ für blind und „Gl“ für gehörlos in Kombination kein Ersatz für ein eigenes Merkzeichen „TBl“ sind. Taubblindheit ist eine eigenständige Behinderung, die Betroffenen haben spezielle Bedürfnisse, die man mit denen der tauben oder blinden Menschen nicht vergleichen kann. Die Dokumente findet Ihr als pdf oder Links im Anhang, ebenso die Pressemitteilung des Deutschen Gehörlosenbundes zum Thema Merkzeichen „TBl“.

SPD:  Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkennen – Merkzeichen TBl einführen – PDF
die LINKEN: Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkennen – Merkzeichen Taubblindheit („TBl“)
CDU/CSU: Taubblindheit als eigene Behinderung anerkennen – PDF
Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Taubblindheit

Stiftung taubblind leben! – Einführung eines Merkzeichens für taublinde Menschen „TBL“

Die Unterschriftenliste für die Einführung eines Merkzeichens für taublinde Menschen wird lebendig. Wir erhalten täglich Einträge. Aber wir brauchen noch viel mehr! Tragen Sie sich weiter für die Einführung eines Merkzeichens ein und helfen Sie damit, die Unterstützung dieser Menschen durch die Gesellschaft zu verbessern!

Helfen Sie mit! – hier anklicken