Seit Mai 2012 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem TBA-Verband e.V. und den Krankenkassen in NRW über Taubblinden-Assistenz bei Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass Menschen mit Taubblindheit eine Taubblinden-Assistenz bezahlt bekommen (Quelle: Homepage TBA-Verband). Die Vereinbarung gilt ausschließlich für Besuche beim Arzt, für Krankenhausaufenthalte, Kuren und Reha-Termine und wird den Assistenten mit 49 € pro Einsatzstunde vergütet. Allerdings betrifft dies nur ausgebildete und zertifizierte Taubblinden-Assistenten. Eine Liste der in Frage kommenden Assistenten findet Ihr auf der Seite des TBA-Verbandes.