Zum Thema Blindengeld finden Sie auf der Website des DBSV Informationen zur Verfügbarkeit und Höhe des Blindengeldes. Die Höhe des Blindengeldes ist bisher bundesweit nicht einheitlich, so dass die monatlichen Beträge von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Taubblinde Menschen erhalten, je nach Bundesland, sehr verschiedene finanzielle Unterstützungleistungen. Teilweise können sie Blinden- oder Sehebehindertengeld und Gehörlosengeld beziehen, teilweise nur je eine dieser Leistungen oder das Taubblindengeld, das es bisher nur in Berlin und Bayern gibt. Wir hoffen, dass sich mit Einführung des Teilhabegeldes das Blinden- und das Taubblindengeld bundesweit einheitlich gestalten wird.
Der untenstehende Link bezieht sich auf eine Übersicht zum Blindengeld.