Taubblindengeld kann keine Assistenzleistungen abdecken

Stellungnahme zur Forderung eines Taubblindengeldes vom BBSB in Bayern

Die Unterstützung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen ist unzureichend und bedarf dringend der Nachbesserung. Insofern unterstützen wir die Initiative vom 22. Mai von SPD und Grünen im Bayerischen Landtag. Ein Taubblindengeld, wie es der Bayerische Blinden- und Sebehindertenbund BBSB fordert,  kann zur Verbesserung beitragen. Allerdings muss es völlig unabhängig von der weit wichtigeren Assistenzversorgung gesehen werden. Assistenz ist als Sachleistung zu fordern, damit sie sicher und barrierefrei bei den Betroffenen ankommt. Die angestrebte Verdopplung des Blindengeldes kann zudem den Mehraufwand für persönliche Assistenz nicht annähernd abdecken, sie reicht bestenfalls für den technischen Mehraufwand und besondere Auslagen wie Taxifahrtkosten.  Für die Assistenz sind dringend andere Regelungen zu fordern.

Wir wenden uns deshalb entschieden gegen ein Taubblindengeld, das auch die persönliche Assistenz abdecken soll, zumal der Assistenzbedarf individuell sehr unterschiedlich ist (s. Fachgutachten des GFTB vom November 2010). Insgesamt sind alle Regelungen so zu gestalten, dass sie für taubblinde Menschen angesichts der besonderen Beeinträchtigung von Mobilität und Kommunikation barrierefrei zur Anwendung kommen können.

Meldung vom 11.06.2012 gemeinsam von:

Leben mit Usher-Syndrom e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden BAT e.V.
Stiftung taubblind leben