Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat beschlossen.
Das Merkzeichen „TBL“ im Schwerbehindertenausweis ist nun offiziell und soll ab 2017 eingeführt werden! Mit der Entscheidung der Bundesregierung, zukünftig das Merkzeichen „TBL“ zu übernehmen, sind wir Taubblinden überglücklich. Das ist für uns ein großer Erfolg in Richtung Teilhabe und Gleichberechtigung! Im nächsten Schritt muss nun definiert werden, welche Leistungen und Ansprüche sich aus dem Merkzeichen „TBL“ ableiten.
Wir schätzen das sehr, weil damit die Teilhabe am Leben und Selbstbestimmtheit in der Gesellschaft ermöglicht wird.
_
An allen beteiligten Verbände, Selbsthilfegruppen und aktiven Mitstreiter, die sich beim Kampf für die Einführung des Merkzeichens „‘TBL“ unterstützt haben, möchten wir uns ganz herzlich bedanken! Dass wir das geschafft haben, ist auch euer Verdienst!
–
Eine Rückblende:
Am 3. Oktober 2013 fand eine Demo mit dem Motto „Taubblinde in Isolationshaft“ in Berlin statt. An diesem Tag sind ca. 400 Taubblinde gekommen. Es fand auch eine Unterschriftenaktion von der Stiftung Taubblind leben, die sehr erfolgreich war. Mehr als 12.000 (!) Unterschriften für die Rechte Taubblinder Menschen wurden damals an das BMAS übergegeben.
–
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Taubblinde (BAT e.V.) und anderen Verbände erkämpfte für die Einführung des Merkzeichen fast 10 Jahre lang. Wir freuen uns, dass wir der Teilhabe und Selbstbestimmung mit dem Bundesteilhabegesetz einen Schritt näherkommen werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir weiterhin alle Ressourcen und Kräfte mobilisieren und für unsere Belange kämpfen und uns dafür einsetzen, dass das BTHG in weiteren Teilschritten überarbeitet und ergänzt wird. Taubblinde Menschen warten auf schnelle Leistungen, insbesondere auf Taubblindenassistenz, Dolmetschung, Hilfsmittel und rehabilitative Leistungen.