Mit diesem Schreiben erhalten Sie ein Informationsblatt über das Merkzeichen TBl für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderun
Seit dem 30. Dezember 2016 ist Taubblindheit in Deutschland als eigenständige Behinderung anerkannt. Mit der Veröffentlichung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Bundesgesetzblatt wurde das Merkzeichen TBl – taubblind – für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis eingeführt.
Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmte Teilhabe taubblinder Menschen, im Sinne der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung, getan. Mit der Einführung des neuen Merkzeichens TBl, ist die Behinderung nachweisbar.
Dieses Informationsblatt enthält grundlegende Informationen, über das Merkzeichen TBl und zeigt ebenfalls, die wesentlichen Schritte zur Antragsstellung des Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis.
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