Hörsehbehinderte Menschen: Gebärdenspracheinblendungen in den Medien zur Vermeidung des Informationsdefizites vereinheitlichen
Ausgelöst durch die Corona-Pandemie haben Proteste von tauben und hörbehinderten Menschen zugenommen, um die Umsetzung ihres in der UN-Konvention der Behinderten verankertes Recht auf Information in Gebärdensprache einzufordern.
Hörsehbehinderte Menschen mit zusätzlicher Einschränkung des Sehsinns stoßen dabei alltäglich auf zusätzliche Barrieren, deren Abbau gerade in der jetzigen Situation besondere Beachtung geschenkt werden muss, um Informationsdefizite zu verringern.
Aktuell ist eine Zunahme von Einblendungen von Dolmetschern mit Speicherung von Beiträgen in den Mediatheken der Fernsehsender zu beobachten.
Diese Entwicklung wird von den Betroffenenverbänden begrüßt und gibt Hoffnung für die Zukunft, jedoch sind archivierte Sendungen nicht ausreichend, um dem aktuellen Informationsbedarf der genannten Personengruppe nachzukommen. Es wäre wünschenswert, dass aktuelle Ansprachen von offiziellen Vertretern der Bundesregierung wie der Bundeskanzlerin oder dem Bundespräsidenten, aber auch von Vertretern anderer öffentlicher Stellen wie dem Robert-Koch-Institut verstärkt live im Fernsehen gedolmetscht werden, um z.B. auch Menschen zu erreichen, die wenig Zugang zum Internet haben.
Bei Live-Einblendungen von Dolmetschern, die im Fernsehen übertragen werden besteht die dringende Notwendigkeit von dunklem und einfarbigem Hintergrund ohne Einblendung von zusätzlicher Schrift im Bild hinter dem Dolmetscher.
Die Einhaltung dieser Punkte ist ebenso ein Gewinn für taube Menschen und führt dazu, dass mehr Menschen Informationen zugänglich gemacht werden sowie dazu, dass die Einblendungen angemessen für alle Nutzer ins Bild integriert werden.
BAT-Vorstand