Vorbericht zur EDBU – Generalversammlung in Budapest

Vom 4.-6. Juni 2019 findet die 6. EDBU Generalversammlung in Budapest (Ungarn) statt. Vom BAT e.V. werden Inna Shevchuk und Dieter Zelle mit 3 Taubblindenassistenten und 2 Gebärdensprachdolmetschern nach Budapest fliegen und an der Versammlung teilnehmen. Neben der Generalversammlung finden auch die Jugend- und Frauenforen statt. Im Rahmen der Versammlung findet auch das 25 jährige Jubiläum des Taubblindenverbands Ungarn statt. Die Teilnahme in Budapest ist durch die Finanzierung des BMAS ermöglicht worden. Nach der Veranstaltung werden wir einen Bericht verfassen und veröffentlichen.

Mehr Informationen über diese Veranstaltung ist unter den Link zu lesen: http://www.edbu.eu/edbu-deafblind-conferences-general-assemblies/edbu-2019/

Verleihung des 2. Thüringer Selbsthilfepreises

Am 1. November 2018 fuhr ich ganz entspannt nach Erfurt und holte die Taubblindenassistentin Frau Müller ab, die mich zur Verleihung des Selbsthilfepreises in das Hotel „Victor’s Residenz“ begleitete. Aber was dann kam, hat mich völlig überrascht. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) übergab im Rahmen einer festlichen Veranstaltung im Victors Residenzhotel Erfurt den zweiten Thüringer Selbsthilfepreis der Ersatzkassen Thüringen. Der 2. Thüringer Selbsthilfepreis wurde diesmal für besonderes Engagements in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit vergeben. Der Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen Dr. Arnim Findeklee eröffnete die Veranstaltung mit einer Begrüßungsrede. Danach sprach die Thüringer Sozialministerin Frau Heike Werner ein Grußwort, und auch der Vorsitzende des Landesausschusses der Ersatzkassen KKH in Thüringen Herr Peter Schneider hielt eine Festrede. Zwei Gebärdensprachdolmetscherinnen dolmetschten uns. Als die Vorsitzende der Max Zöllner Stiftung Frau Katrin Matzky sprach, erschien auf der Leinwand unser Name und was wir als SHG alles für unsere Mitglieder machen. Es überraschte mich, dass sie über die SHG Taubblinde Thüringen sprachen und formulierten, wie wichtig es ist, sich als Betroffene oder Betroffener der SHG anzuschließen. Aus den Händen von Herrn Dr. Arnim Findeklee, Frau Heike Werner, Frau Matzky, Herrn Schneider erhielt nach der Preisverleihung die Vorsitzende der Selbsthilfegruppe Taubblinde Thüringen Frau Irmtraud Sieland neben einer Urkunde einen Scheck in Höhe von 1500 €. Irmtraud Sieland gebärdete folgende Dankesworte: „Ich freue mich über diese Ehrung als Auszeichnung für unsere Mitglieder.“ Zur Verleihung des Selbsthilfepreises gab es ein tolles Programm mit interessanten Fachvorträgen, musikalischen Intermezzi und Dankesworten der Preisträger. Den Abschluss bildete ein Mittagsbuffet mit Gelegenheit zu geselligen und gelungenen Unterhaltungen. Es war also mehr als nur eine gelungene Überraschung. Die Verleihung des Preises ist Ansporn, so weiter zu machen wie bisher. Die Mitglieder unserer SHG und die Gäste sind stolz auf den an unsere SHG verliehenen Selbsthilfepreis. Wir bedanken uns herzlich und es folgen die Fotos für die Presse.


Claudia Middendorf (LBB) besucht taubblinde Menschen

An ihrem 73. Arbeitstag besuchte die neue Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung Claudia Middendorf das Taubblindenassistenz-Projekt in Recklinghausen. Dort traf sie auf fünf selbst betroffene Menschen, die aus ihrer Lebenssituation berichteten. Es wurde sehr deutlich, dass taubblinde Menschen in hohem Maße auf Taubblindenassistenz angewiesen sind, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Vieles muss hier noch umgesetzt werden. Frau Middendorf nahm die Anregungen der Betroffenen auf, um sich in ihrer Arbeit dafür einzusetzen.
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Neue Vorstand der BAT e.V.

Die BAT e.V. möchte Euch gerne mitteilen: Am 14. Oktober 2017 hat die Mitgliederversammlung in Köln stattgefunden und es wurde der​ Vorstand gewählt.

1. Vorsitzender Dieter Zelle (wiedergewählt)
2. Vorsitzender Sebastian Wegerhoff (neu gewählt)
3. Vorsitzende Inna Shevchuk (neu gewählt)
1. Kassiererin Irmtraud Sieland (wiedergewählt)
2. Kassierer Dietmar Soremba (neu gewählt)
Protokollführerin Gudrun Marklowski-Sieke (neu gewählt)
Organisationsteam Ines Desjardins (wiedergewählt) und Julia Fricke (neu gewählt)
1. Beisitzer Uwe Zelle (wiedergewählt)
2. Beisitzer Christian Enk (neu gewählt)

Stellenausbreibung: Projektkoordinatorinnen / Projektkoordinatoren

Für die Stellen suchen wir Menschen, die selbst taubblind sind.
Wir wollen allen Mut machen, sich zu bewerben.
Es gibt viel Unterstützung für die Mitarbeitenden.
Der Arbeitsort kann sich auch nach dem Wohnort der Bewerber richten.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) ist der Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland. 20 Landesvereine und mehr als 30 Fachorganisationen und spezialisierte
Einrichtungen vereinigen sich unter seinem Dach. Informationen zum Verband finden Sie unter www.dbsv.org.

Der DBSV plant ein Projekt zur politischen Partizipation taubblinder Menschen. Kooperationspartner sind:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden (BAT),
Leben mit Ushersyndrom (LMU) und
Pro Retina Deutschland.

Dafür suchen wir baldmöglichst zwei Projektkoordinatorinnen / Projektkoordinatoren (Teilzeit; je 20 Wochenstunden).

Diese sollen selbst hörsehbehindert bzw. taubblind sein. Eine Person soll möglichst aus der lautsprachlichen Kultur und eine aus der Gehörlosenkultur kommen. Das Projekt läuft drei Jahre. Die taubblinden Mitarbeitenden sollen von Arbeitsplatzassistenz und einer weiteren hörenden und sehenden Person unterstützt werden. Der Arbeitsort kann in Berlin sein, er kann sich evtl. aber auch nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter/innen richten.
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Infoblatt über das Merkzeichen „TBl“ für Menschen mit Hörsehbehinderung/Taubblindheit

Mit diesem Schreiben erhalten Sie ein Informationsblatt über das Merkzeichen TBl für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung. Dieses Informationsblatt wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit und Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Verband e.V. erstellt.

Seit dem 30. Dezember 2016 ist Taubblindheit in Deutschland als eigenständige Behinderung anerkannt. Mit der Veröffentlichung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Bundesgesetzblatt wurde das Merkzeichen TBl – taubblind – für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis eingeführt.

Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmte Teilhabe taubblinder Menschen, im Sinne der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung, getan. Mit der Einführung des neuen Merkzeichens TBl, ist die Behinderung nachweisbar.

Dieses Informationsblatt enthält grundlegende Informationen, über das Merkzeichen TBl und zeigt ebenfalls, die wesentlichen Schritte zur Antragsstellung des Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis.

Informationsblatt herunterladen

Das Merkzeichen TBL ist endlich da!

Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat beschlossen.
Das Merkzeichen „TBL“ im Schwerbehindertenausweis ist nun offiziell und soll ab 2017 eingeführt werden! Mit der Entscheidung der Bundesregierung, zukünftig das Merkzeichen „TBL“ zu übernehmen, sind wir Taubblinden überglücklich. Das ist für uns ein großer Erfolg in Richtung Teilhabe und Gleichberechtigung! Im nächsten Schritt muss nun definiert werden, welche Leistungen und Ansprüche sich aus dem Merkzeichen „TBL“ ableiten.
Wir schätzen das sehr, weil damit die Teilhabe am Leben und Selbstbestimmtheit in der Gesellschaft ermöglicht wird.
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An allen beteiligten Verbände, Selbsthilfegruppen und aktiven Mitstreiter, die sich beim Kampf für die Einführung des Merkzeichens „‘TBL“ unterstützt haben, möchten wir uns ganz herzlich bedanken! Dass wir das geschafft haben, ist auch euer Verdienst!

Eine Rückblende:
Am 3. Oktober 2013 fand eine Demo mit dem Motto „Taubblinde in Isolationshaft“ in Berlin statt. An diesem Tag sind ca. 400 Taubblinde gekommen. Es fand auch eine Unterschriftenaktion von der Stiftung Taubblind leben, die sehr erfolgreich war. Mehr als 12.000 (!) Unterschriften für die Rechte Taubblinder Menschen wurden damals an das BMAS übergegeben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Taubblinde (BAT e.V.) und anderen Verbände erkämpfte für die Einführung des Merkzeichen fast 10 Jahre lang. Wir freuen uns, dass wir der Teilhabe und Selbstbestimmung mit dem Bundesteilhabegesetz einen Schritt näherkommen werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten wollen wir weiterhin alle Ressourcen und Kräfte mobilisieren und für unsere Belange kämpfen und uns dafür einsetzen, dass das BTHG in weiteren Teilschritten überarbeitet und ergänzt wird. Taubblinde Menschen warten auf schnelle Leistungen, insbesondere auf Taubblindenassistenz, Dolmetschung, Hilfsmittel und rehabilitative Leistungen.

Workshop mit Yogalehrerin Betty Schätzchen

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Dieser Workshop für taubblinde & Usher-betroffene Menschen in Erfurt war ein ganz besonderes und positives Erlebnis für mich und für alle, die dabei waren. Taubblinde & Usher-betroffene Menschen sind ganz anderen Stressen ausgesetzt.

In diesem Workshop wurden Möglichkeiten mit der Aromatherapie & Duftölen sowie Meditation & Atmung, Yogaübungen und Selbstmassagetechniken gegen Verspannungen von mir vorgestellt.

Wir können Stresse auch über unsere anderen Sinnesorgane wie dem Geruchs- und Tastsinn lindern und abbauen! Ich danke euch, dass ich in eure Welt eintauchen durfte!

Immer wieder denke ich an den letzten Abend in gemeinsamer Runde – Es war schön zu sehen und zu spüren, wie ihr das Leben auf eure Weise feiert!

Bleibt wie ihr seid! Ich freue mich auf das nächste Mal!

Alles Liebe und Gute!
Betty Schätzchen

Merkzeichen aHS anstatt TBL?

Der Bundesrat hat am 23.09.2016 die Stellungnahme zum Entwurf vom Bundesteilhabegesetz geschrieben, dass das Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis „aHS“ (außergewöhnlich hörsehbehindert) nicht „TBL“ genannt werden soll.

Die Begründung vom Bundesrat: Ein Großteil der Betroffenen ist weder taub und noch blind im Sinne der bereits geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

In der ganzen Welt spricht man von deafblind. Man spricht auch von deafblind, wenn die Hör- und Sehreste vorhanden sind, aber eben nicht reichen, um Kommunikation und Mobilität sicherzustellen. Der eine Sinn kann den anderen nicht ausgleichen. Der Hilfsbedarf potenziert sich. Taubblinde Menschen brauchen besonders viel Unterstützung, vor allem Assistenz. Wir sollten darüber sprechen, wie wir taubblinden Menschen endlich helfen und nicht über eine Benennung diskutieren, die weltweit einheitlich und klar definiert ist.

Taubblinde Menschen haben einen HÖHEREN Unterstützungsbedarf, daran besteht kein Zweifel. Angesichts der UN-BRK und der Not taubblinder Menschen müssen wir schnell zu einer flächendeckenden Übernahme der Taubblindenassistenzkosten durch Staat/Land/Stadt und Kommunen oder andere Träger kommen.

Menschen mit etwas mehr Hör- oder Sehresten können unter optimalen Bedingungen vielleicht noch etwas akustisch verstehen oder z.B. bei Tage noch etwas sehen. Bei Umfeld Geräusch, wie es nun mal realistisch in der Gesellschaft vorhanden ist oder bei Dunkelheit sind sie auch taubblind und haben in diesen Situationen einen taubblindenspezifischen Bedarf. Hierfür gibt es doch Teilhabekonferenzen, sie klären den genauen Bedarf.

Wir sind nicht mit aHS einverstanden, das ist eine große Benachteiligung für uns. Wir wollen endlich die Anerkennung des besonderen Unterstützungsbedarfs taubblinder Menschen. Wir möchten endlich Leistungen, die unsere Teilhabe sichern. Wir protestieren gegen weitere Verzögerungen. Wir wollen endlich weg von einer additiven Betrachtung beider Einschränkungen, die unsere Behinderung in Hör- und Sehbehinderung aufteilt.

Wir fordern auch dazu: Taubblindheit muss endlich als eigenständige Behinderung muss anerkannt und die Bedarfe gesetzliche verankert werden.

Der GFTB (Gemeinsamer Fachausschuss taubblind, BAT e.V. ist aktiver Mitglied im Fachausschuss) schreibt eine gemeinsame Stellungnahme an den Bundesrat, dass wir damit nicht einverstanden sind.

Wir kämpfen weiter für das Merkzeichen TBL und Unterstützungsleistungen, die uns ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe endlich ermöglichen.

Dieter Zelle
1. Vorsitzender der BAT e.V.

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes – vom GFTB

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes im Hinblick auf die Teilhabe taubblinder Menschen

Sehr geehrte damen und Herren,

der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind ist der Zusammenschluss aller Selbsthilfeorganisationen, Verbände und Einrichtungen von und für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen. Zum Gesetzentwurf bringen wir aus Sicht der Teilhabe taubblinder Menschen folgende Vorschläge ein:

Die Stellungsnahme finden Sie hier: PDF und DOC