Merkzeichen für Taubblinde einsetzen!

Schon im März 2004 forderte das EU- Parlament alle Mitgliedstaaten auf, Taubblindheit als Behinderung eigener Art anzuerkennen und den Rechten taubblinder Menschen Geltung zu verschaffen.

Zusammen mit anderen Organisationen arbeitet der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/ taubblind (GFTB) seit Jahren für eine Einführung eines Merkzeichens „TBl“ im Schwerbehindertenausweis für taubblinde Menschen. Im 2011 wurde von der Stiftung „taubblind leben“ eine Unterschriftaktion für die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und die Einführung des Merkzeichens gestartet. Im März 2012 wurden insgesamt 14.000 Unterschriften an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergeben.

Am 28. November 2012 stimmte die die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) einem Antrag aus Bayern und Nordrhein- Westfalen auf die Einführung eines Merkzeichens einstimmig zu. Auslöser für den Antrag war die erste Leistung für Taubblinde, die Befreiung von Rundfunkbeiträgen ab Januar 2013. Das BMAS nahm den Beschluss von der ASMK an. Einen Monat später hat das BMAS bereits mit den Verbänden und Vereinen der Betroffenen ein Gespräch über die Ausgestaltung des Merkzeichens geführt. Man einigte sich auf die Definition der Behinderung „taubblind“, wie im GFTB-Gutachten bechrieben.

Taubblindheit ist eine Behinderung der eigenen Art. Taubblindheit ist nicht mit anderen Behinderungen zu vergleichen und bedeutet auch nicht Gehörlosigkeit plus Blindheit. Es muss taubblinden Menschen möglich gemacht werden, ihren speziellen Bedarf an Hilfen, Assistenz, Übersetzung durch Dolmetscher, Beratung, Bildung und Rehabilitation nachzuweisen. Dies soll durch die Einführung des Merkzeichens möglich werden.

Auch der GFTB schlägt vor, dass ein Merkzeichen für Taubblindheit als ein erster Schritt zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eingeführt werden soll und der Bedarf der Taubblinden nicht länger verschoben werden darf!

Der GFTB, alle Vereine und Verbände der Betroffenen und alle Parteien sehen im Merkzeichen einen wichtigen ersten Schritt, dem Bedarf taubblinder Menschen endlich gerecht zu werden. Eine Verzögerung der Umsetzung ist daher nicht zu verstehen. Wir fordern alle betroffenen Parteien auf, das Merkzeichen noch in dieser Legislaturperiode einzuführen und taubblinde Menschen nicht länger zu vertrösten.

Hamburg, Juli 2013
SHG Taubblinde Hamburg

Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt „Rundfunkgebührenbefreiung“. Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:

Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart:
es werden die Menschen befreit, die

1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung)

und zugleich

2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)

Ihr könnt diesen Thema im Dokument mehr lesen.

Stellungnahme: Taubblinde Zwillinge wählen den Freitod

Freitod von den Zwillingen mit Usher-Syndrom in Belgien,  Januar 2013

Mit größtem Entsetzen und Betroffenheit haben wir als taubblinde Menschen die Medienberichte über den Freitod der Zwillinge in Belgien aufgenommen. Die 45jährigen Zwillinge mit Usher-Syndrom haben sich für den Freitod entschieden, nachdem sie erfuhren, dass sie im Alter erblinden würden. Dazu haben sie sich der Sterbehilfe bedient, die seit 10 Jahren in Belgien legal ist.

Die Entscheidung der belgischen Zwillinge, den Freitod zu wählen, respektieren wir. Aber wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden (BAT) e.V. sind sehr erschrocken darüber, dass eine aktive Sterbehilfe auch für taubblinde Menschen möglich ist. Aus diesem Grund finden wir es schlimm, dass Taubblindheit und Sterbehilfe zusammen in die Diskussion gebracht wird.

In verschiedenen Foren und Medien gab es viele Diskussionen darüber. Wir möchten jedoch hier noch einmal deutlich hervorheben, dass ein Leben mit Taubblindheit bzw. Usher-Syndrom möglich ist. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir mit der Doppelbehinderung – also der Hör- und Sehbehinderung – normal und zufrieden leben können. Es können allerdings noch weitere Erschwernisse zu der vorhandenen Hör- und Sehbehinderung hinzukommen, wie z.B. körperliche Erkrankungen, kein stabiles Umfeld oder kaum Unterstützung.  Wir können nachvollziehen, dass man darüber verzweifeln kann und keinen Ausweg mehr sieht. Für uns ist es jedoch ein Tabubruch, wenn unsere Hör- und Sehbehinderung – das Usher-Syndrom – in einem Atemzug mit aktiver Sterbehilfe in Verbindung gebracht wird.

Wir haben in Deutschland verschiedene Selbsthilfegruppen für Taubblinde, Vereine und Fachgruppen, die den Betroffenen Hilfen und Unterstützung anbieten und vermitteln können. Außerdem werden Bildungsseminare und Freizeitwochen angeboten.

Mit der richtigen und notwendigen Unterstützung – wie z.B. Taubblindenassistenz, Lormdolmetscher, Taubblindendolmetscher, taubblindengerechte Hilfsmittel – ist ein erfülltes Leben mit der Taubblindheit möglich. Hier in Deutschland ist aber leider immer noch viel zu wenig Unterstützung dafür vorhanden.

Das selbstbestimmte Leben ist für uns taubblinde Menschen sehr wichtig, dafür kämpfen wir weiter. Daher sind wir – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V. – aktiv und setzen uns für unsere Rechte ein, z.B. für die Umsetzung der UN-Konvention für Behindertenrechte. Die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und ein eigenes Merkzeichen für Taubblindheit sind unsere Ziele.

Wir stehen gerne für weitere Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Die unten stehenden Links verweisen auf weitere Stellungnahmen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V.

In PDF zu lesen

Links zu den Stellungnahmen:
http://www.stiftung-taubblind-leben.de/news.html                                                                   http://www.leben-mit-usher.de/artikel/stellungnahme-taubblinde-belgische-zwillinge-waehlen-den-freitodStellungsnahme von LmU – DOC
http://www.szb.ch/aktuell/szb-news/ein-leben-mit-wenig-oder-ohne-hoeren-und-sehen-ist-nicht-unmoeglich.html
European Deafblind Union statement regarding the euthanasia of deaf Belgian twins.
Deutsche Gehörlosen Bund e.V. – Stellungnahme zum Fall der Sterbehilfe bei taubblinden Zwillingen in Belgien

Presse:
Link zu einem Artikel in der FAZ
Link zu dem Artikel in Spiegel online
Türen zu Suizid-Beihilfe sind Türen zur »Hölle« – Interview mit Ruth Zacharias – die freie welt
Taubblind, Familienvater, Diakon: ‚Ich war schockiert!‘ in der Katholische Nachrichten

3. Dunkle Wanderung in Trier

Das Fachgruppe Taubblinde und Hörsehbehinderung BSV NRW organisiert die 3. dunkle Wanderung vom 28. Juni bis 30. Juni 2013.

Im Programm werden verschiedene Ausflüge angeboten. Weinprobe, Besuch zum Rheinischen Landesmuseum Trier, Spanziergang durch den Palastgarten, u.s.w.

Anmeldungschluss ist der 31. Mai 2013.
Nähere Informationen über diese Veranstaltung finden Sie in 2 verschiedenen Dateien als Word und PDF.

Taubwissen.de

Die vom Institut für Deutsche Gebärdensprache in Hamburg entwickelte Homepage von taubwissen.de ist endlich online! Sie bietet eine Plattform für alle Informationen rund um Gehörlosigkeit, Kultur der Tauben und Gebärdensprache. Die Gebärdensprachvideos und schriftlichen Texte richten sich an alle Interessierten wie z.B. auch an Schwerhörige und Ertaubte. Infos gibt es z.B. zum Thema Taubblindheit. Die Schriftgröße der Texte kann individuell verändert und angepasst werden.

www.taubwissen.de

Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt „Rundfunkgebührenbefreiung“.
Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:
Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart: es werden die Menschen befreit, die

1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung)
und zugleich
2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)

Hier kommen zwei Dokumente:
1. Empfehlungen des GFTB zur Rundfunkbeitragsbefreiung – hier anklicken
2. Muster für einen Brief an das Versorgungsamt – hier anklicken

Mit diesen Schreiben können Sie an das Versorgungsamt schreiben oder zu Ihrem Arzt gehen.

Sie können die Empfehlungen des GFTB auch bestellen beim DBSV,
Reiner Delgado,
Rungestraße 19, 10179 Berlin,
Mail: r.delgado@dbsv.org,
Fax: 030-285387-20, Tel: 030-285387-24

Beratung bei Diskriminierung in Gebärdensprache

Pressemitteilung

Nr. 30/2012 vom 27.08.2012

Beratung bei Diskriminierung in Gebärdensprache
Antidiskriminierungsstelle baut barrierefreie Angebote aus

Gehörlose Menschen können ab sofort auch in Deutscher Gebärdensprache den Rat der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Anspruch nehmen. Die Antidiskriminierungsstelle ist die erste Bundesbehörde, die diesen barrierefreien Kommunikationsweg ermöglicht.

Mit dem sogenannten Signing Question and Answer Tool können gehörlose Menschen, die eine diskriminierende Erfahrung gemacht oder beobachtet haben, mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ohne Barrieren kommunizieren. Sie zeichnen mit einer Webcam eine Anfrage in Deutscher Gebärdensprache (DGS) als Video auf und schicken dieses ab. Ihre Antwort erhalten Sie ebenfalls per Video in DGS.

ADS-Leiterin Christine Lüders: „Opfer von Diskriminierungen brauchen kompetente und schnelle Beratung. Ich bin froh, dass wir jetzt auch gehörlosen Menschen in ihrer Muttersprache – der Deutschen Gebärdensprache – helfen können, sich gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Weitere Informationen unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Kontakt:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Pressestelle
Sebastian Bickerich
Kristin Döge

Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de

Taubblindengeld kann keine Assistenzleistungen abdecken

Stellungnahme zur Forderung eines Taubblindengeldes vom BBSB in Bayern

Die Unterstützung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen ist unzureichend und bedarf dringend der Nachbesserung. Insofern unterstützen wir die Initiative vom 22. Mai von SPD und Grünen im Bayerischen Landtag. Ein Taubblindengeld, wie es der Bayerische Blinden- und Sebehindertenbund BBSB fordert,  kann zur Verbesserung beitragen. Allerdings muss es völlig unabhängig von der weit wichtigeren Assistenzversorgung gesehen werden. Assistenz ist als Sachleistung zu fordern, damit sie sicher und barrierefrei bei den Betroffenen ankommt. Die angestrebte Verdopplung des Blindengeldes kann zudem den Mehraufwand für persönliche Assistenz nicht annähernd abdecken, sie reicht bestenfalls für den technischen Mehraufwand und besondere Auslagen wie Taxifahrtkosten.  Für die Assistenz sind dringend andere Regelungen zu fordern.

Wir wenden uns deshalb entschieden gegen ein Taubblindengeld, das auch die persönliche Assistenz abdecken soll, zumal der Assistenzbedarf individuell sehr unterschiedlich ist (s. Fachgutachten des GFTB vom November 2010). Insgesamt sind alle Regelungen so zu gestalten, dass sie für taubblinde Menschen angesichts der besonderen Beeinträchtigung von Mobilität und Kommunikation barrierefrei zur Anwendung kommen können.

Meldung vom 11.06.2012 gemeinsam von:

Leben mit Usher-Syndrom e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden BAT e.V.
Stiftung taubblind leben

Nichts hören, nichts sehen, nur fühlen

Viele Menschen können sich nicht vorstellen, was es bedeutet taubblind zu sein. Das Leben in einer stillen und dunklen Welt sind nicht die einzigen Schwierigkeiten mit denen die Taubblinden zurechtkommen müssen. Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass Taubblindheit als eigenständige Behinderung bis jetzt nicht anerkannt ist. Daraus folgt eine Fehlversorgung innerhalb der Gesellschaft und Ansprüche, wie z.B. die Bezahlung einer Taubblindenassistenz können nicht geltend gemacht werden.

Ausführliche Informationen hierzu erhalten sie unter Spiegel-Online