Qualifizierungsmaßnahme zur Taubblindenassistenz in Hannover

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Erstmals bietet das Taubblindenwerk in Norddeutschland eine Qualifizierungsmaßnahme zur Taubblindenassistenz an. Die erste Qualifizierung startet am 16. November 2015. Wer an einer Teilnehme Interesse hat, findet weitere Informationen im Anhang. Dort finden Sie auch die Teilnahmebedingungen. Bitte schicken Sie eine Bewerbung an das Deutsche Taubblindenwerk.

Qualifizierungsmaßnahme zur Taubblindenassistenz in PDF

siehe unter http://www.taubblindenwerk.de/aktuelles-141.html

Taubblindassistentz-Qualifizierung – 2015/2016

Taubblindheit/Hörsehbehinderung ist eine Behinderung der eigenen Art und keinesfalls die Summe von Blindheit/Sehbehinderung und Taubheit/Hörbehinderung. Taubblinde Menschen haben ganz besondere Bedarfe, um am sozialen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Ein wichtiger Aspekt dabei spielt die Taubblindenassistenz (TBA). Noch immer gibt es viel zu wenige Assistenten, die ausreichend qualifiziert sind!

Das GIB bietet bereits seit 2010 eine TBA-Qualifizierung an. Die nächste Qualifizierung zur Taubblindenassistenz 2015/16 startet im Juni 2015. Es sind noch Plätze frei und wir freuen uns über weitere Bewerbungen bis spätestens 15. Mai 2015. (mehr …)

FAZ: Keine Assistenz – Null Teilhabe

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Alltag eines Taubblinden – Das Alphabet in der Hand
Sein Tag ist still, um ihn herum ist es dunkel, er ist blind und taub. Karl-Erich Kreuter hat eine Behinderung. Dem Gesetz nach gibt es sie gar nicht.

Link zum Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/alltag-eines-taubblinden-das-alphabet-in-der-hand-13389021.html

Einkommens- und Vermögensgrenze muss weg

© Kobinet Nachrichten
Auch Menschen mit hohem Assistenzbedarf müssen das Recht haben, für eine Ausbildung ihrer Kinder oder einen Urlaub zu sparen. Und es muss auch möglich sein, dass Menschen, die Eingliederungshilfe erhalten, heiraten können, ohne dass das Einkommen eines Partners nahezu komplett verrechnet wird“, erklärte Verena Bentele zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung.

Mehr Informationen unter:
Kobinet Nachrichten

Qualifizierung zur Taubblinden-Assistenz

Ab September 2014 wird vom Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen in Recklinghausen zum 6. Mal eine Qualifizierung zum/zur Taubblinden-Assistenten/in angeboten.

Ziel der Qualifizierung ist, AssistentInnen mit umfassenden taubblinden-spezifischen Kompetenzen zu qualifizieren und langfristig ein neues Berufsfeld zu schaffen. Bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat. Damit können sie ihre Assistenztätigkeit abrechnen.

Infos über die Qualifizierung zur Taubblinden-Assistenz in PDF oder Word.

Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bei uns mit Anschreiben, Lebenslauf, Foto und ggf. Zeugnissen für die Ausbildung bitte bis zum 30. Juni 2014 an folgende Adresse:
Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen, Taubblindenassistenz-Projekt, Oerweg 38, 45657 Recklinghausen

Kontakt:
Claudia Preißner & Hille Bruns, Tel: 02361 / 407 34 – 22, Mobil: 0172 / 44 39 057, Fax: 02361-407 34 – 30, e-mail: info@taubblindenassistenz.de

Lehrgang zur Förderung der Orientierung und Mobilität bei Usher Typ 1 Betroffenen

Vom 25.10. – 07.11.2014 führt IRIS wieder einen Intensivlehrgang „Orientierung und Mobilität“ durch. Der Lehrgang dauert zwei Wochen. Die erste Woche findet in Timmendorfer Strand, die zweite Woche in Hamburg statt.

Der Lehrgang ist speziell für Usher Typ 1 Betroffene oder an­dere hörsehbehinderte Menschen. Wichtig ist: Sie benutzen Gebärdensprache. Sie fühlen sich manchmal unsicher, wenn sie allein unter­wegs sind:

(mehr …)

Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Taubblindenassistenz

Seit Mai 2012 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem TBA-Verband e.V. und den Krankenkassen in NRW über Taubblinden-Assistenz bei Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass Menschen mit Taubblindheit eine Taubblinden-Assistenz bezahlt bekommen (Quelle: Homepage TBA-Verband). Die Vereinbarung gilt ausschließlich für Besuche beim Arzt, für Krankenhausaufenthalte, Kuren und Reha-Termine und wird den Assistenten mit 49 € pro Einsatzstunde vergütet. Allerdings betrifft dies nur ausgebildete und zertifizierte Taubblinden-Assistenten. Eine Liste der in  Frage kommenden Assistenten findet Ihr auf der Seite des TBA-Verbandes.

3. Taubblinden-Assistenten-Kongress in Hannover

Der Taubblinden-Assistenten-Verband e.V. (TBA-Verband) veranstaltet vom 28.-30.01.2013 in Hannover den 3. TBA-Kongress. Der Kongress richtet sich vor allem an hörende und gehörlose Taubblindenassistenten. Es sind noch kurzfristig Anmeldungen möglich. Die Anmeldefrist mit dem günstigeren Beitrag (110€ Mitglieder/140€ Nichtmitglieder) wurde bis zum 31.10.2012 möglich. Ab 01.11.2012 gilt der volle Beitrag (140 € Mitglieder/170 € Nichtmitglieder)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des TBA-Verbandes: www.tba-verband.de. Oder per Mail: kongress@tba-verband.de

Infoflyer – PDF

Kommunikationsassistenten – SZB

Eine wichtige Info vom SZB:
Dort beginnt im März 2013 die 2. Ausbildung zum Taubblindenassistenten, in der Schweiz heißen sie  „Kommunikationsassistenten“. Die Ausbildung ist für alle Deutschsprechende und Deutschschweizerische GS Personen offen. Jedoch haben Interessierte, die in der Schweiz wohnen, Vorrang.

Die Vorankündigung liegt bei.
Nähere Informationen/Anmeldung bitte an:
Beat Marchetti
Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen
Leiter Usher-Infostelle SZB / SGB-FSS
Kompetenzzentrum erworbene Hörsehbehinderung

Mehr Info im Anhang