Stellungnahme: Taubblinde Zwillinge wählen den Freitod

Freitod von den Zwillingen mit Usher-Syndrom in Belgien,  Januar 2013

Mit größtem Entsetzen und Betroffenheit haben wir als taubblinde Menschen die Medienberichte über den Freitod der Zwillinge in Belgien aufgenommen. Die 45jährigen Zwillinge mit Usher-Syndrom haben sich für den Freitod entschieden, nachdem sie erfuhren, dass sie im Alter erblinden würden. Dazu haben sie sich der Sterbehilfe bedient, die seit 10 Jahren in Belgien legal ist.

Die Entscheidung der belgischen Zwillinge, den Freitod zu wählen, respektieren wir. Aber wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden (BAT) e.V. sind sehr erschrocken darüber, dass eine aktive Sterbehilfe auch für taubblinde Menschen möglich ist. Aus diesem Grund finden wir es schlimm, dass Taubblindheit und Sterbehilfe zusammen in die Diskussion gebracht wird.

In verschiedenen Foren und Medien gab es viele Diskussionen darüber. Wir möchten jedoch hier noch einmal deutlich hervorheben, dass ein Leben mit Taubblindheit bzw. Usher-Syndrom möglich ist. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass wir mit der Doppelbehinderung – also der Hör- und Sehbehinderung – normal und zufrieden leben können. Es können allerdings noch weitere Erschwernisse zu der vorhandenen Hör- und Sehbehinderung hinzukommen, wie z.B. körperliche Erkrankungen, kein stabiles Umfeld oder kaum Unterstützung.  Wir können nachvollziehen, dass man darüber verzweifeln kann und keinen Ausweg mehr sieht. Für uns ist es jedoch ein Tabubruch, wenn unsere Hör- und Sehbehinderung – das Usher-Syndrom – in einem Atemzug mit aktiver Sterbehilfe in Verbindung gebracht wird.

Wir haben in Deutschland verschiedene Selbsthilfegruppen für Taubblinde, Vereine und Fachgruppen, die den Betroffenen Hilfen und Unterstützung anbieten und vermitteln können. Außerdem werden Bildungsseminare und Freizeitwochen angeboten.

Mit der richtigen und notwendigen Unterstützung – wie z.B. Taubblindenassistenz, Lormdolmetscher, Taubblindendolmetscher, taubblindengerechte Hilfsmittel – ist ein erfülltes Leben mit der Taubblindheit möglich. Hier in Deutschland ist aber leider immer noch viel zu wenig Unterstützung dafür vorhanden.

Das selbstbestimmte Leben ist für uns taubblinde Menschen sehr wichtig, dafür kämpfen wir weiter. Daher sind wir – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V. – aktiv und setzen uns für unsere Rechte ein, z.B. für die Umsetzung der UN-Konvention für Behindertenrechte. Die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und ein eigenes Merkzeichen für Taubblindheit sind unsere Ziele.

Wir stehen gerne für weitere Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Die unten stehenden Links verweisen auf weitere Stellungnahmen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V.

In PDF zu lesen

Links zu den Stellungnahmen:
http://www.stiftung-taubblind-leben.de/news.html                                                                   http://www.leben-mit-usher.de/artikel/stellungnahme-taubblinde-belgische-zwillinge-waehlen-den-freitodStellungsnahme von LmU – DOC
http://www.szb.ch/aktuell/szb-news/ein-leben-mit-wenig-oder-ohne-hoeren-und-sehen-ist-nicht-unmoeglich.html
European Deafblind Union statement regarding the euthanasia of deaf Belgian twins.
Deutsche Gehörlosen Bund e.V. – Stellungnahme zum Fall der Sterbehilfe bei taubblinden Zwillingen in Belgien

Presse:
Link zu einem Artikel in der FAZ
Link zu dem Artikel in Spiegel online
Türen zu Suizid-Beihilfe sind Türen zur »Hölle« – Interview mit Ruth Zacharias – die freie welt
Taubblind, Familienvater, Diakon: ‚Ich war schockiert!‘ in der Katholische Nachrichten

Stammtisch für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen in Frankfurt

Einladung zum Stammtisch für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen!

Am Samstag, 16.03.13, lädt der BSBH, Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V., taubblinde und hörsehbehinderte Menschen sowie alle Interessierte zu einem Stammtisch nach Frankfurt ein!

Dieser Stammtisch wird in der Zeit von 11 bis 16 Uhr stattfinden.
Am Morgen berichtet Heike Herrmann-Hofstetter über Erfahrungen von TBL, die die Befreiung von der Rundfunk Gebühr bei der GEZ beantragt haben!
Ihre und Eure Erfahrungen dazu interessieren uns sehr!
Das Neueste zum Thema Merkzeichen für taubblinde Menschen, TBL, wird auch berichtet! An diesem Vormittag werden Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen.

siehe die Einladung (doc)

3. Dunkle Wanderung in Trier

Das Fachgruppe Taubblinde und Hörsehbehinderung BSV NRW organisiert die 3. dunkle Wanderung vom 28. Juni bis 30. Juni 2013.

Im Programm werden verschiedene Ausflüge angeboten. Weinprobe, Besuch zum Rheinischen Landesmuseum Trier, Spanziergang durch den Palastgarten, u.s.w.

Anmeldungschluss ist der 31. Mai 2013.
Nähere Informationen über diese Veranstaltung finden Sie in 2 verschiedenen Dateien als Word und PDF.

Taubblindheit bald als eigene Behinderung anerkannt…

Der Kampf um ein eigenes Merkzeichen „Tbl“ für die rund 6000 taubblinden Menschen in Deutschland könnte bald gewonnen werden. Die Fraktion der SPD hat dem Deutschen Bundestag am 27.11.2012 einen entsprechenden Antrag vorgelegt. CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke unterstützen diesen Antrag. Die Mitglieder der Fraktionen stimmen dem Taubblinden-Verband und dem Deutschen Gehörlosenbund zu, dass „Bl“ für blind und „Gl“ für gehörlos in Kombination kein Ersatz für ein eigenes Merkzeichen „TBl“ sind. Taubblindheit ist eine eigenständige Behinderung, die Betroffenen haben spezielle Bedürfnisse, die man mit denen der tauben oder blinden Menschen nicht vergleichen kann. Die Dokumente findet Ihr als pdf oder Links im Anhang, ebenso die Pressemitteilung des Deutschen Gehörlosenbundes zum Thema Merkzeichen „TBl“.

SPD:  Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkennen – Merkzeichen TBl einführen – PDF
die LINKEN: Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkennen – Merkzeichen Taubblindheit („TBl“)
CDU/CSU: Taubblindheit als eigene Behinderung anerkennen – PDF
Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Taubblindheit

Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Taubblindenassistenz

Seit Mai 2012 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem TBA-Verband e.V. und den Krankenkassen in NRW über Taubblinden-Assistenz bei Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass Menschen mit Taubblindheit eine Taubblinden-Assistenz bezahlt bekommen (Quelle: Homepage TBA-Verband). Die Vereinbarung gilt ausschließlich für Besuche beim Arzt, für Krankenhausaufenthalte, Kuren und Reha-Termine und wird den Assistenten mit 49 € pro Einsatzstunde vergütet. Allerdings betrifft dies nur ausgebildete und zertifizierte Taubblinden-Assistenten. Eine Liste der in  Frage kommenden Assistenten findet Ihr auf der Seite des TBA-Verbandes.

3. Taubblinden-Assistenten-Kongress in Hannover

Der Taubblinden-Assistenten-Verband e.V. (TBA-Verband) veranstaltet vom 28.-30.01.2013 in Hannover den 3. TBA-Kongress. Der Kongress richtet sich vor allem an hörende und gehörlose Taubblindenassistenten. Es sind noch kurzfristig Anmeldungen möglich. Die Anmeldefrist mit dem günstigeren Beitrag (110€ Mitglieder/140€ Nichtmitglieder) wurde bis zum 31.10.2012 möglich. Ab 01.11.2012 gilt der volle Beitrag (140 € Mitglieder/170 € Nichtmitglieder)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des TBA-Verbandes: www.tba-verband.de. Oder per Mail: kongress@tba-verband.de

Infoflyer – PDF

Taubwissen.de

Die vom Institut für Deutsche Gebärdensprache in Hamburg entwickelte Homepage von taubwissen.de ist endlich online! Sie bietet eine Plattform für alle Informationen rund um Gehörlosigkeit, Kultur der Tauben und Gebärdensprache. Die Gebärdensprachvideos und schriftlichen Texte richten sich an alle Interessierten wie z.B. auch an Schwerhörige und Ertaubte. Infos gibt es z.B. zum Thema Taubblindheit. Die Schriftgröße der Texte kann individuell verändert und angepasst werden.

www.taubwissen.de

Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt „Rundfunkgebührenbefreiung“.
Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:
Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart: es werden die Menschen befreit, die

1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung)
und zugleich
2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)

Hier kommen zwei Dokumente:
1. Empfehlungen des GFTB zur Rundfunkbeitragsbefreiung – hier anklicken
2. Muster für einen Brief an das Versorgungsamt – hier anklicken

Mit diesen Schreiben können Sie an das Versorgungsamt schreiben oder zu Ihrem Arzt gehen.

Sie können die Empfehlungen des GFTB auch bestellen beim DBSV,
Reiner Delgado,
Rungestraße 19, 10179 Berlin,
Mail: r.delgado@dbsv.org,
Fax: 030-285387-20, Tel: 030-285387-24

Beratung bei Diskriminierung in Gebärdensprache

Pressemitteilung

Nr. 30/2012 vom 27.08.2012

Beratung bei Diskriminierung in Gebärdensprache
Antidiskriminierungsstelle baut barrierefreie Angebote aus

Gehörlose Menschen können ab sofort auch in Deutscher Gebärdensprache den Rat der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Anspruch nehmen. Die Antidiskriminierungsstelle ist die erste Bundesbehörde, die diesen barrierefreien Kommunikationsweg ermöglicht.

Mit dem sogenannten Signing Question and Answer Tool können gehörlose Menschen, die eine diskriminierende Erfahrung gemacht oder beobachtet haben, mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ohne Barrieren kommunizieren. Sie zeichnen mit einer Webcam eine Anfrage in Deutscher Gebärdensprache (DGS) als Video auf und schicken dieses ab. Ihre Antwort erhalten Sie ebenfalls per Video in DGS.

ADS-Leiterin Christine Lüders: „Opfer von Diskriminierungen brauchen kompetente und schnelle Beratung. Ich bin froh, dass wir jetzt auch gehörlosen Menschen in ihrer Muttersprache – der Deutschen Gebärdensprache – helfen können, sich gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Weitere Informationen unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Kontakt:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Pressestelle
Sebastian Bickerich
Kristin Döge

Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de

Taubblindengeld kann keine Assistenzleistungen abdecken

Stellungnahme zur Forderung eines Taubblindengeldes vom BBSB in Bayern

Die Unterstützung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen ist unzureichend und bedarf dringend der Nachbesserung. Insofern unterstützen wir die Initiative vom 22. Mai von SPD und Grünen im Bayerischen Landtag. Ein Taubblindengeld, wie es der Bayerische Blinden- und Sebehindertenbund BBSB fordert,  kann zur Verbesserung beitragen. Allerdings muss es völlig unabhängig von der weit wichtigeren Assistenzversorgung gesehen werden. Assistenz ist als Sachleistung zu fordern, damit sie sicher und barrierefrei bei den Betroffenen ankommt. Die angestrebte Verdopplung des Blindengeldes kann zudem den Mehraufwand für persönliche Assistenz nicht annähernd abdecken, sie reicht bestenfalls für den technischen Mehraufwand und besondere Auslagen wie Taxifahrtkosten.  Für die Assistenz sind dringend andere Regelungen zu fordern.

Wir wenden uns deshalb entschieden gegen ein Taubblindengeld, das auch die persönliche Assistenz abdecken soll, zumal der Assistenzbedarf individuell sehr unterschiedlich ist (s. Fachgutachten des GFTB vom November 2010). Insgesamt sind alle Regelungen so zu gestalten, dass sie für taubblinde Menschen angesichts der besonderen Beeinträchtigung von Mobilität und Kommunikation barrierefrei zur Anwendung kommen können.

Meldung vom 11.06.2012 gemeinsam von:

Leben mit Usher-Syndrom e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden BAT e.V.
Stiftung taubblind leben