BAT-Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Mit der Stellungnahme des BATs setzt sich dieser dafür ein, dass der Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auch für taubblinde Menschen gilt. Darüber hinaus wird vom Verband die Zugänglichkeit der Impfzentren sowie eine barrierefreie Terminvergabe gefordert. 

Wie bekannt, gibt es bei der Impfung gegen das Coronavirus hohe Risikopersonengruppen, die priorisiert werden. Diese Personengruppen erhalten somit die Impfung früher als andere. Wir möchten, dass auch Taubblinde und Taubblindenassistenten (TBA) unter diese priorisierten Personengruppen fallen, da wir in der Kommunikation im engen Körperkontakt zueinander stehen und den Mindestabstand nicht einhalten können. Die Coronapandemie hat in der letzten Zeit viele taubblinde Menschen dazu gezwungen, Zuhause zu bleiben. Diese Isolation war sehr hart für die betroffenen Personen. Sie können nicht ständig Zuhause bleiben, sondern müssen sich in der Gesellschaft fortbewegen und dafür sind TBA unverzichtbar.

Wir fordern, dass Taubblinde sowie ihre TBA die Impfung schneller erhalten und dass beide zu der ersten Priorisierungsgruppe gezählt werden. Ärzte und Pfleger haben ein hohes Ansteckungsrisiko. Dies gilt auch für TBA. Sie sind in ihrer täglichen Arbeit nahem Körperkontakt ausgesetzt und haben somit ebenfalls ein erhöhtes Ansteckungsrisiko.

Deswegen gehen wir mit dem DGB e.V. und DBSV e.V. mit, dass diese Forderung in die Stellungnahme aufgenommen werden sollte. Auch der Deutsche Gehörlosenverband (DGB) sowie der Deutsche Blindenverband (DBSV) stellen Forderungen auf, die wir unterstützen.

BAT-Vorstand

Stellungnahme in PDF