Bundesteilhabegesetz – Taubblinde Menschen sollen außen vor bleiben

Pressemitteilung

Laut Sozialministerin Andrea Nahles wird das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die erste offizielle Version, der Referentenentwurf, sollte laut ursprünglicher Planung im Herbst 2015 vorliegen. Nun ist Ostern vorbei und das Warten wird zur Geduldsprobe. Will die Bundesregierung das Gesetz etwa unter einem solchen Zeitdruck durchpeitschen, dass niemand mehr angemessen mitreden kann? Der seit drei Monaten kursierende Arbeitsentwurf lässt Schlimmes vermuten. dbsv-direkt hat bereits einige Negativbeispiele aufgezählt und ausführlich über die Pläne zur Blindenhilfe berichtet (siehe www.teilhabegesetz.dbsv.org). In der heutigen Ausgabe soll nun auf die Belange taubblinder Menschen aufmerksam gemacht werden, die in puncto Teilhabe mal wieder leer auszugehen drohen.

Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art. Wer gravierende Hör- und Seheinschränkungen hat, kann fehlendes Hören nicht mehr durch Sehen ausgleichen und umgekehrt. Der Gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) fordert deshalb seit fast zehn Jahren ein eigenes Merkzeichen für Taubblindheit im Schwerbehindertenausweis. Ein solches soll nun laut Arbeitsentwurf tatsächlich eingeführt werden, aber nicht den Namen „taubblind“ (TBl) tragen, sondern „außergewöhnlich hörsehbehindert“ (aHS). „Hier werden hörsehbehinderte und taubblinde Menschen in einen Topf geworfen“, stellt der GFTB-Vorsitzende Reiner Delgado fest. „Das ist ein Rückschritt in der Anerkennung von Taubblindheit und bagatellisiert diese Behinderung.“ (mehr …)