Notfallpass speziell für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen

Ein Pass für alle Fälle

Neben Auskünften zur eigenen Person mit Namen, Adresse und Telefonnummern können bis zu zwei Notfallkontakte angegeben werden. Hinzu kommen mögliche medizinische Angaben zu Impfungen, medikamentösen Behandlungen und Erkrankungen sowie Angaben zur Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (elektronische Innenohr-Prothese für ertaubte Menschen).

Deutsches Taubblindenwerk entwickelt Notfallpass speziell für Menschen mit Taubblindheit Hannover/Fischbeck, 19. Januar 2022. Dieser Ausweis passt in jede Tasche und kann im Fall der Fälle lebensrettend sein: Der Notfallpass für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung, den das Deutsche Taubblindenwerk gGmbH entwickelt hat. Er enthält alle wichtigen Informationen für Helfer, um im Notfall schnell und richtig zu handeln und ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit einer doppelten Sinnesbeeinträchtigung zugeschnitten. 

Auf den ersten Blick können Helfer auch erkennen, ob die Person für ihre Begleitung und Kommunikation eine speziell ausgebildete Taubblindenassistenz und/oder einen Gebärdensprachdolmetscher benötigt. 

Auch die Art der Kommunikation kann angegeben werden, denn die angewendeten Kommunikationstechniken sind von Mensch zu Mensch verschieden. Von den unterschiedlichen Arten des Gebärdens (Deutsche Gebärdensprache, taktiles Gebärden, Lautsprachbegleitendes Gebärden) über das Lormen (Tastalphabet) bis hin zur technischen Kommunikation via Apps und Braillezeile: Im Notfall ist für Helfer wichtig zu wissen, wie sie mit der betroffenen Person kommunizieren können. 

Eine weitere Besonderheit: Dank eines in Brailleschrift aufgedruckten SOS-Zeichens ist der Notfallpass auch für nicht sehende Menschen schnell zur Hand. 

Mehr Sicherheit und Selbstbestimmung im Alltag 

Personen, die von Taubblindheit/Hörsehbehinderung betroffen sind, sind dauerhaft von ihrer Umwelt isoliert. Sie sind ein Leben lang auf Hilfen angewiesen, um Bezüge zur personalen und sachlichen Umwelt herstellen und intensivieren zu können und die behinderungsbedingte Isolation zu vermindern. Der Notfallpass gibt ihnen ein wenig mehr Sicherheit im Alltag und trägt zu einem selbstbestimmteren Leben bei.

Marcell Feldmann hat eine Hörsehbehinderung und nutzt den Ausweis bereits. Er sagt: „Mir hilft der Pass nicht nur im Notfall. Gerade jetzt, wo Plexiglas und Abstandsregeln eine Distanz darstellen, hilft er mir, auf meine Hörsehbehinderung aufmerksam zu machen. Zum Beispiel zeige ich den Pass auch beim Facharztbesuch vor. Das wichtigste aber ist, dass mögliche Hilfeleistende wissen, wie sie meine Angehörigen informieren können.“ 

Hier ist der Notfallpass erhältlich
Der Notfallpass ist kostenlos bei der Teilhabeberatung – TAUBBLIND Niedersachsen, einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen (EUTB), erhältlich. 

Teilhabeberatung – TAUBBLIND Niedersachsen
Albert-Schweitzer-Hof 27, 30559 Hannover
E-Mail: beratungsstelle@taubblindenwerk.de
Telefon: 0511-51008-6613
Telefax: 0511-51008-482
TESS-Telefon: 01805-83 77 00 (0,14 ct./Min.)

Anbei fügen wir euch einen Bericht im PDF-Format bei.

Hier ist der Link von Deutsches Taubblindenwerk:https://www.taubblindenwerk.de/ein-pass-fuer-alle-faelle-taubblindenwerk-entwickelt-notfallpass/