Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt „Rundfunkgebührenbefreiung“. Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:

Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart:
es werden die Menschen befreit, die

1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung)

und zugleich

2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)

Ihr könnt diesen Thema im Dokument mehr lesen.

Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt „Rundfunkgebührenbefreiung“.
Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:
Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart: es werden die Menschen befreit, die

1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung)
und zugleich
2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)

Hier kommen zwei Dokumente:
1. Empfehlungen des GFTB zur Rundfunkbeitragsbefreiung – hier anklicken
2. Muster für einen Brief an das Versorgungsamt – hier anklicken

Mit diesen Schreiben können Sie an das Versorgungsamt schreiben oder zu Ihrem Arzt gehen.

Sie können die Empfehlungen des GFTB auch bestellen beim DBSV,
Reiner Delgado,
Rungestraße 19, 10179 Berlin,
Mail: r.delgado@dbsv.org,
Fax: 030-285387-20, Tel: 030-285387-24