Taubblindheit/Hörsehbehinderung ist eine Behinderung der eigenen Art und keinesfalls die Summe von Blindheit/Sehbehinderung und Taubheit/Hörbehinderung. Taubblinde Menschen haben ganz besondere Bedarfe, um am sozialen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Ein wichtiger Aspekt dabei spielt die Taubblindenassistenz (TBA). Noch immer gibt es viel zu wenige Assistenten, die ausreichend qualifiziert sind!
Das GIB bietet bereits seit 2010 eine TBA-Qualifizierung an. Die nächste Qualifizierung zur Taubblindenassistenz 2015/16 startet im Juni 2015. Es sind noch Plätze frei und wir freuen uns über weitere Bewerbungen bis spätestens 15. Mai 2015. (mehr …)