Gemeinsame Pressemitteilung zum Merkzeichen für taubblinde Menschen – in PDF zu lesen – download
Vor der Bundestagswahl wird es kein Merkzeichen für taubblinde Menschen mehr im Schwerbehindertenausweis geben. Die Verbände der Betroffenen fordern dieses Merkzeichen seit Jahren, damit Menschen mit Hör- und Seheinschränkung ihre Behinderung gegenüber Behörden nachweisen können. Nachdem es im November 2012 einen einstimmigen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und einen Antrag der SPD-Fraktion im Bundestag zum Merkzeichen gab, schien das Merkzeichen greifbar nah. Im weiteren Verfahren zeigten sich aber Barrieren. Während die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit den erneuten SPD-Antrag im Bundestag im Juni ablehnte, waren die SPD-Länder mit dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagenen Verfahren nicht einverstanden.