3. Dunkle Wanderung in Trier

Das Fachgruppe Taubblinde und Hörsehbehinderung BSV NRW organisiert die 3. dunkle Wanderung vom 28. Juni bis 30. Juni 2013.

Im Programm werden verschiedene Ausflüge angeboten. Weinprobe, Besuch zum Rheinischen Landesmuseum Trier, Spanziergang durch den Palastgarten, u.s.w.

Anmeldungschluss ist der 31. Mai 2013.
Nähere Informationen über diese Veranstaltung finden Sie in 2 verschiedenen Dateien als Word und PDF.

Taubblindheit bald als eigene Behinderung anerkannt…

Der Kampf um ein eigenes Merkzeichen „Tbl“ für die rund 6000 taubblinden Menschen in Deutschland könnte bald gewonnen werden. Die Fraktion der SPD hat dem Deutschen Bundestag am 27.11.2012 einen entsprechenden Antrag vorgelegt. CDU/CSU, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke unterstützen diesen Antrag. Die Mitglieder der Fraktionen stimmen dem Taubblinden-Verband und dem Deutschen Gehörlosenbund zu, dass „Bl“ für blind und „Gl“ für gehörlos in Kombination kein Ersatz für ein eigenes Merkzeichen „TBl“ sind. Taubblindheit ist eine eigenständige Behinderung, die Betroffenen haben spezielle Bedürfnisse, die man mit denen der tauben oder blinden Menschen nicht vergleichen kann. Die Dokumente findet Ihr als pdf oder Links im Anhang, ebenso die Pressemitteilung des Deutschen Gehörlosenbundes zum Thema Merkzeichen „TBl“.

SPD:  Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkennen – Merkzeichen TBl einführen – PDF
die LINKEN: Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkennen – Merkzeichen Taubblindheit („TBl“)
CDU/CSU: Taubblindheit als eigene Behinderung anerkennen – PDF
Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Taubblindheit

Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Taubblindenassistenz

Seit Mai 2012 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem TBA-Verband e.V. und den Krankenkassen in NRW über Taubblinden-Assistenz bei Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass Menschen mit Taubblindheit eine Taubblinden-Assistenz bezahlt bekommen (Quelle: Homepage TBA-Verband). Die Vereinbarung gilt ausschließlich für Besuche beim Arzt, für Krankenhausaufenthalte, Kuren und Reha-Termine und wird den Assistenten mit 49 € pro Einsatzstunde vergütet. Allerdings betrifft dies nur ausgebildete und zertifizierte Taubblinden-Assistenten. Eine Liste der in  Frage kommenden Assistenten findet Ihr auf der Seite des TBA-Verbandes.

3. Taubblinden-Assistenten-Kongress in Hannover

Der Taubblinden-Assistenten-Verband e.V. (TBA-Verband) veranstaltet vom 28.-30.01.2013 in Hannover den 3. TBA-Kongress. Der Kongress richtet sich vor allem an hörende und gehörlose Taubblindenassistenten. Es sind noch kurzfristig Anmeldungen möglich. Die Anmeldefrist mit dem günstigeren Beitrag (110€ Mitglieder/140€ Nichtmitglieder) wurde bis zum 31.10.2012 möglich. Ab 01.11.2012 gilt der volle Beitrag (140 € Mitglieder/170 € Nichtmitglieder)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des TBA-Verbandes: www.tba-verband.de. Oder per Mail: kongress@tba-verband.de

Infoflyer – PDF

Taubwissen.de

Die vom Institut für Deutsche Gebärdensprache in Hamburg entwickelte Homepage von taubwissen.de ist endlich online! Sie bietet eine Plattform für alle Informationen rund um Gehörlosigkeit, Kultur der Tauben und Gebärdensprache. Die Gebärdensprachvideos und schriftlichen Texte richten sich an alle Interessierten wie z.B. auch an Schwerhörige und Ertaubte. Infos gibt es z.B. zum Thema Taubblindheit. Die Schriftgröße der Texte kann individuell verändert und angepasst werden.

www.taubwissen.de

Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt „Rundfunkgebührenbefreiung“.
Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:
Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart: es werden die Menschen befreit, die

1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung)
und zugleich
2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)

Hier kommen zwei Dokumente:
1. Empfehlungen des GFTB zur Rundfunkbeitragsbefreiung – hier anklicken
2. Muster für einen Brief an das Versorgungsamt – hier anklicken

Mit diesen Schreiben können Sie an das Versorgungsamt schreiben oder zu Ihrem Arzt gehen.

Sie können die Empfehlungen des GFTB auch bestellen beim DBSV,
Reiner Delgado,
Rungestraße 19, 10179 Berlin,
Mail: r.delgado@dbsv.org,
Fax: 030-285387-20, Tel: 030-285387-24

Beratung bei Diskriminierung in Gebärdensprache

Pressemitteilung

Nr. 30/2012 vom 27.08.2012

Beratung bei Diskriminierung in Gebärdensprache
Antidiskriminierungsstelle baut barrierefreie Angebote aus

Gehörlose Menschen können ab sofort auch in Deutscher Gebärdensprache den Rat der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Anspruch nehmen. Die Antidiskriminierungsstelle ist die erste Bundesbehörde, die diesen barrierefreien Kommunikationsweg ermöglicht.

Mit dem sogenannten Signing Question and Answer Tool können gehörlose Menschen, die eine diskriminierende Erfahrung gemacht oder beobachtet haben, mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ohne Barrieren kommunizieren. Sie zeichnen mit einer Webcam eine Anfrage in Deutscher Gebärdensprache (DGS) als Video auf und schicken dieses ab. Ihre Antwort erhalten Sie ebenfalls per Video in DGS.

ADS-Leiterin Christine Lüders: „Opfer von Diskriminierungen brauchen kompetente und schnelle Beratung. Ich bin froh, dass wir jetzt auch gehörlosen Menschen in ihrer Muttersprache – der Deutschen Gebärdensprache – helfen können, sich gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Weitere Informationen unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Kontakt:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Pressestelle
Sebastian Bickerich
Kristin Döge

Tel.: 03018 555-1805
Fax: 03018 555-41805
presse@ads.bund.de

Taubblindengeld kann keine Assistenzleistungen abdecken

Stellungnahme zur Forderung eines Taubblindengeldes vom BBSB in Bayern

Die Unterstützung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen ist unzureichend und bedarf dringend der Nachbesserung. Insofern unterstützen wir die Initiative vom 22. Mai von SPD und Grünen im Bayerischen Landtag. Ein Taubblindengeld, wie es der Bayerische Blinden- und Sebehindertenbund BBSB fordert,  kann zur Verbesserung beitragen. Allerdings muss es völlig unabhängig von der weit wichtigeren Assistenzversorgung gesehen werden. Assistenz ist als Sachleistung zu fordern, damit sie sicher und barrierefrei bei den Betroffenen ankommt. Die angestrebte Verdopplung des Blindengeldes kann zudem den Mehraufwand für persönliche Assistenz nicht annähernd abdecken, sie reicht bestenfalls für den technischen Mehraufwand und besondere Auslagen wie Taxifahrtkosten.  Für die Assistenz sind dringend andere Regelungen zu fordern.

Wir wenden uns deshalb entschieden gegen ein Taubblindengeld, das auch die persönliche Assistenz abdecken soll, zumal der Assistenzbedarf individuell sehr unterschiedlich ist (s. Fachgutachten des GFTB vom November 2010). Insgesamt sind alle Regelungen so zu gestalten, dass sie für taubblinde Menschen angesichts der besonderen Beeinträchtigung von Mobilität und Kommunikation barrierefrei zur Anwendung kommen können.

Meldung vom 11.06.2012 gemeinsam von:

Leben mit Usher-Syndrom e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden BAT e.V.
Stiftung taubblind leben

Nichts hören, nichts sehen, nur fühlen

Viele Menschen können sich nicht vorstellen, was es bedeutet taubblind zu sein. Das Leben in einer stillen und dunklen Welt sind nicht die einzigen Schwierigkeiten mit denen die Taubblinden zurechtkommen müssen. Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass Taubblindheit als eigenständige Behinderung bis jetzt nicht anerkannt ist. Daraus folgt eine Fehlversorgung innerhalb der Gesellschaft und Ansprüche, wie z.B. die Bezahlung einer Taubblindenassistenz können nicht geltend gemacht werden.

Ausführliche Informationen hierzu erhalten sie unter Spiegel-Online

Tagesseminar Hörsehbehinderten-, Taubblindenarbeit im BSBH

Informationen, Austausch, Perspektiven

Dieses Tagesseminar richtet sich an hörsehbehinderte und taubblinde Mitglieder des BSBH, deren angehörige sowie an dem Thema Interessierte. Der Vormittag dieses Seminares dient zunächst der Information und dem Austausch. Dann freuen wir uns sehr unseren Gast Thomas Brumann aus der Fachgruppe Taubblind in NRW begrüßen zu dürfen. Thomas Brumann ist 48 Jahre alt, taubblind, er ist sehr optimistisch, selbstbewusst und unabhängig! Herr Brumann wird uns über sein Leben und seine Arbeit im Vorstand der Fachgruppe Taubblinder NRW berichten!
Diese Fachgruppe ist eine sehr große Gruppe, mit derzeit 62 taubblinden und hörsehbehinderten Mitgliedern. Viele Fragen stellen sich da, z.B. wie wir die Arbeit im BSBH gestalten können, damit taubblinde Menschen sich eingeladen fühlen aber natürlich auch, was alles dazu gehört ein unabhängiges, selbstständiges Leben als taubblinder Mensch zu führen. Ein grundlegender Baustein dazu ist die Ausbildung und Gewährung von Taubblindenassistenz, Thomas Brumann wird begleitet von seiner Taubblindenassistentin, auf die wir uns ebenfalls sehr freuen.

Nach der Mittagspause begrüßen wir Frau Köhler von der Firma Baumbach-Hörcom, eine Hörtrainerin, und frau Mönch, eine Vertreterin des  Deutschen Schwerhörigenbundes. Sie werden folgende Themen vorstellen:
– Angabe von vorhandenen Induktionsschleifen auf den Webseiten von kulturellen Einrichtungen, wie Kirchen, Theater, Kinos, sowie der standort der dazu gehörigen geeigneten Sitzreihen. Dies ist ein sehr großes öffentliches Thema des deutschen Schwerhörigenbundes.
– Altersbedingte Schwerhörigkeit , altersbedingte Makula Degeneration, den Akustikern und Hörtrainern ein schon lange bekanntes Thema.
Das noch so gute Hörgerät ist darauf eingestellt, dass der Träger die Trägerin Mimik, Gestik, Körpersprache sehen und ablesen kann.
Welche speziellen Umgebungsbedingungen benötigt ein hörsehbehinderter Mensch um an Kommunikation teilnehmen zu können Einstellung, Säuberung von Hörgeräten, Bateriewechsel mit Sehbehinderung bei den winzigen Geräten.
– Frau Köhler bringt spezifische Hilfsmittel für hörsehbehinderte Menschen von der Firma phonak, wie Lichtvibrationsanlagen, Wecker mit Vibrationskissen, mit.

Termin: Samstag, 27.10.12 in der Zeit von 11.15 bis 17.00 Uhr,
Ort: Eschersheimer Landstraße 80, 60322 Frankfurt

Infos und Anmeldung zu diesem kostenfreien Seminar:
Heike Herrmann, Tel. 06421/166734
Info@Captain-Handicap.de