Ein historischer Erfolg bei der Mitgliederversammlung der BAT e.V. in Frankfurt am Main

von Christian Enk

Am 26. und 27. April 2024 fand die ordentliche Mitgliederversammlung der BAT e.V. (Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V.) im Saal der Gehörlosen-Schwerhörigen Stiftung in Frankfurt am Main statt.

Seit der letzten Wahl vor drei Jahren hat sich viel verändert. Damals wurde ein neuer Vorstand gewählt und Christian Enk übernahm die Aufgaben von Dieter Zelle, der 18 Jahre lang Vorsitzender war. Diese drei Jahre waren für BAT sehr erfolgreich. Es gab wichtige Veranstaltungen wie den Workshop „Gesundheitswesen“ 2022 in Erfurt, den Workshop „BodySigns“ 2023 in Düsseldorf und die 20-Jahre-Feier 2023 in Frankfurt am Main.

Am 26. April trafen sich die Mitglieder zur Versammlung. Christian Enk begrüßte alle herzlich. Es gab viele wichtige Themen zu besprechen, darunter die Genehmigung des Protokolls von 2021 sowie Tätigkeits- und Kassenberichte für die Jahre 2021-2023.

Am nächsten Tag ging die Versammlung weiter. Wieder kamen viele Mitglieder, darunter auch wichtige Gäste wie Irmgard Reichstein und Marion Böttcher von der Stiftung Taubblind Leben sowie Hildegard Bruns, die Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft der Taubblindheit. Es war eine besondere Ehre, diese Gäste begrüßen zu dürfen. Nach der Diskussion der Tagesordnungspunkte wurde der bisherige Vorstand einstimmig entlastet und die entlasteten Vorstandsmitglieder (Christian Enk, Irmtraud Sieland, Karl-Heinz Röseler-Desjardins, Ines Desjardins, Uwe Zelle und Harry Krasson) erhielten ein schönes Andenken als Geschenk.

Ein besonderer Moment der Versammlung war Til Apfel‘s Vortrag über die Fusion von BAT e.V. und DGJ Taubblind (Referatsgruppe von Deutsche Gehörlosen-Jugend e.V.). Eine neue Satzung wurde vorgestellt und diskutiert, die den neuen Verbandsnamen TBV e.V. (Taubblinden-Verband e.V.) vorsieht. Die Strukturkommission hatte lange an der neuen Satzung und Verbandsordnung gearbeitet. Nach einer Mittagspause und ausführlichen Überlegungen stimmten die Mitglieder einstimmig per Abstimmung der neuen Satzung und dem neuen Verbandsnamen zu. Der neue Verbandsname steht jedoch noch unter Vorbehalt, bis das Amtsgericht die Bestätigung erteilt.

Bürokraft für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden e.V. 

Stellenausschreibung „Bürokraft“

Für unseren Vorstand des BAT e.V. suchen wir eine Bürokraft. Welche Aufgaben auf dich zukommen und welche Erfahrungen du mitbringen solltest, kannst du in diesem Dokument (PDF) nachlesen.
Du hast Interesse? Dann schicke uns gerne deine Bewerbung an info@bundesarbeitsgemeinschaft-taubblinden.de und c.enk@bundesarbeitsgemeinschaft-taubblinden.de.

Wir freuen uns auf dich!

Notfallpass speziell für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen

Ein Pass für alle Fälle

Neben Auskünften zur eigenen Person mit Namen, Adresse und Telefonnummern können bis zu zwei Notfallkontakte angegeben werden. Hinzu kommen mögliche medizinische Angaben zu Impfungen, medikamentösen Behandlungen und Erkrankungen sowie Angaben zur Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (elektronische Innenohr-Prothese für ertaubte Menschen).

Deutsches Taubblindenwerk entwickelt Notfallpass speziell für Menschen mit Taubblindheit Hannover/Fischbeck, 19. Januar 2022. Dieser Ausweis passt in jede Tasche und kann im Fall der Fälle lebensrettend sein: Der Notfallpass für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung, den das Deutsche Taubblindenwerk gGmbH entwickelt hat. Er enthält alle wichtigen Informationen für Helfer, um im Notfall schnell und richtig zu handeln und ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit einer doppelten Sinnesbeeinträchtigung zugeschnitten. 

Auf den ersten Blick können Helfer auch erkennen, ob die Person für ihre Begleitung und Kommunikation eine speziell ausgebildete Taubblindenassistenz und/oder einen Gebärdensprachdolmetscher benötigt. 

Auch die Art der Kommunikation kann angegeben werden, denn die angewendeten Kommunikationstechniken sind von Mensch zu Mensch verschieden. Von den unterschiedlichen Arten des Gebärdens (Deutsche Gebärdensprache, taktiles Gebärden, Lautsprachbegleitendes Gebärden) über das Lormen (Tastalphabet) bis hin zur technischen Kommunikation via Apps und Braillezeile: Im Notfall ist für Helfer wichtig zu wissen, wie sie mit der betroffenen Person kommunizieren können. 

Eine weitere Besonderheit: Dank eines in Brailleschrift aufgedruckten SOS-Zeichens ist der Notfallpass auch für nicht sehende Menschen schnell zur Hand. 

Mehr Sicherheit und Selbstbestimmung im Alltag 

Personen, die von Taubblindheit/Hörsehbehinderung betroffen sind, sind dauerhaft von ihrer Umwelt isoliert. Sie sind ein Leben lang auf Hilfen angewiesen, um Bezüge zur personalen und sachlichen Umwelt herstellen und intensivieren zu können und die behinderungsbedingte Isolation zu vermindern. Der Notfallpass gibt ihnen ein wenig mehr Sicherheit im Alltag und trägt zu einem selbstbestimmteren Leben bei.

Marcell Feldmann hat eine Hörsehbehinderung und nutzt den Ausweis bereits. Er sagt: „Mir hilft der Pass nicht nur im Notfall. Gerade jetzt, wo Plexiglas und Abstandsregeln eine Distanz darstellen, hilft er mir, auf meine Hörsehbehinderung aufmerksam zu machen. Zum Beispiel zeige ich den Pass auch beim Facharztbesuch vor. Das wichtigste aber ist, dass mögliche Hilfeleistende wissen, wie sie meine Angehörigen informieren können.“ 

Hier ist der Notfallpass erhältlich
Der Notfallpass ist kostenlos bei der Teilhabeberatung – TAUBBLIND Niedersachsen, einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen (EUTB), erhältlich. 

Teilhabeberatung – TAUBBLIND Niedersachsen
Albert-Schweitzer-Hof 27, 30559 Hannover
E-Mail: beratungsstelle@taubblindenwerk.de
Telefon: 0511-51008-6613
Telefax: 0511-51008-482
TESS-Telefon: 01805-83 77 00 (0,14 ct./Min.)

Anbei fügen wir euch einen Bericht im PDF-Format bei.

Hier ist der Link von Deutsches Taubblindenwerk:https://www.taubblindenwerk.de/ein-pass-fuer-alle-faelle-taubblindenwerk-entwickelt-notfallpass/

Bericht über die Mitgliederversammlung am 28.08.2021 in Heilbronn

Bericht

Mitgliederversammlung mit Neuwahl am 23.10.2021 in Heilbronn

Es war geplant, dass die Mitgliederversammlung im April 2020 in Frankfurt/Main stattfinden sollte. Aufgrund der Corona-Pandemie war der Vorstand gezwungen, diese Veranstaltung abzusagen. Das war sehr bedauerlich, da die Mitgliederversammlung schon mehrfach abgesagt werden musste (geplant war Oktober 2020 und April 2021). Die Mitgliederversammlung sollte dann am 28.08.2021 in Stuttgart stattfinden. Allerdings konnte sie nicht wie geplant in der dortigen Jungendherberge durchgeführt werden, da diese einen Wasserschaden hatte.  Der alte Vorstand unter der Leitung von Dieter Zelle und Sebastian Wegerhoff konnte aber die Jugendherberge in Heilbronn buchen, so dass die Mitgliederversammlung am geplanten Datum abgehalten werden konnte.

Kurz vor der Mitgliederversammlung gab es einen Bahnstreik (Deutsche Bahn) und steigende Zahlen von Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Das alles belastete uns, aber trotzem konnte die Mitgliederversammlung stattfinden.

Am Tag vor der Mitgliederversammlung gab es in der Jugendherberge zwei Vorträge, gehalten vom Referenten Uwe Zelle. Die Themen, über die Uwe Zelle referierte, „Merkzeichen „TBL“ und „Soziale Netzwerke“, waren sehr spannend und interessant. Anschließend unterhielten wir uns gemütlich im Foyer der Jugendherberge.

Der Tag der Mitgliederversammlung war sehr interessant, vor allem, da Dieter Zelle bereits ein paar Wochen vorher per Video mitgeteilt hat, dass er nicht mehr für den Vorstand kandidieren wird. Es kamen 23 stimmenberechtigte Mitglieder zur Mitgliederversammlung, die herzlich von Dieter Zelle begrüßt wurden. Es war wichtig, dass die Mitglieder und Taubblindenassistenten alles gut verstehen konnten, deswegen waren zwei Gebärdendolmetscher und auch 2 Schriftdolmetscher anwesend. Der ausscheidende erste Vorsitzende Dieter Zelle verlas den Tätigkeitsbericht von 2017 bis Sommer 2021 mit den wichtigsten Punkten (Stellungnahme über Kostensätze vom TBA-Verband bzw. Schutzimpfung vor Corona COV-2 von der Bundesregierung). Danach verlas Dieter Zelle den Kassenbericht 2017 – 2020. Die Kasse wurde geführt von Irmtraud Sieland. Die BAT ist finzanziell gut aufgestellt und gesund. Die Tagung verlief reibungslos und dauerte nur 9 Stnden inkl. Mittagspause und mehrerer Pausen.

Die Wahl begann spannend mit der Entlastung des alten Vorstandes durch die Mehrheit der Mitglieder. Der bisherige Vorsitzende, Dieter Zelle, bedankte sich bei dem alten Vorstand und auch bei den Mitgliedern. Er war 18 Jahre als erster Vorsitzende tätig. Nun tritt er nicht mehr zur Wahl an und scheidet entgültig aus. Es war schwieriger als man dachte, einen neuen Vorstand zu wählen. Nach langen Diskussionen meldeten sich drei Kandidaten. Allerdings wollten sich zwei der Kandidiaten für das Amt des zweiten Vorsitzenden bewerben. Als einziger Kandidat für den ersten Vorsitz blieb Christian Enk, der mit 16 JA-Stimmen (vier Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen und einer ungültige Stimme) zum neuen ersten Vorsitzenden gewählt wurde. Er nahm die Wahl an und wird sich bemühen, damit der Verband weiter so gut arbeiten kann. Alle Mitglieder beglückwünschten Christian Enk.  Als zweite Vorsitzende wurde Christiane Walker gewählt. Beide sind taubblind.

Der neue Vorstand für die 3 nächsten Jahre besteht aus:

1. Vorsitzender Christian Enk

2. Vorsitzende Christina Walker

1. Kassiererin Irmtraud Sieland

2. Kassierer Karl-Heinz Röseler-Desjardins

Organisatorin Ines Desjardins

1. Beisitzer: Uwe Zelle

2. Beisitzer: Harry Krasson

Nach der Wahl gab es viele Geschenke für den alten Vorstand, die freiwilligen Helfer*innen, zwei Gebärdendolmetscher*innen und zwei Schriftdolmetscher*innen. Ein besonderes Abschiedgeschenk bekam unser bisheriger erster Vorsitzende Dieter Zelle, der den Verband 18 Jahre (seit 2003, als Gründungsmitglied) geführt hat. Die Höhepunkte dieser Zeit waren die Gehörlosen/Taubblinden-Demo 2013 in Berlin und die Einführung des Merkzeichen TBL. Alle Mitglieder klatschten laut. Die Mitgliederversammlung mit der schwierigen Wahl wurde beendet, bevor die Mitglieder zum gemütlichen Restaurant gingen, dort aßen und sich miteinander austauschten.

Pressemitteilung: Richtlinien für bessere Inklusion in der Gebärdensprachgemeinschaft

Unsere BAT-Gemeinschaft, die aus vielen Mitstreitern besteht, hat drei Richtlinien erstellt. 

Hierbei geht es 

  1. um Online-Dolmetschen
  2. Untertitel / Gebärdensprache im Internet / auf Guide-Geräten 
  3. Teilnahmemöglichkeiten an Veranstaltungen (Sitzplätze und Sitzordnungen). 

    In der Zukunft soll es für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen hierbei Verbesserungen geben.

Beispiel zu 1:
Die hörsehbehinderte Person möchte gerne mit einem Freund sprechen. Dafür nutzt sie ein Online-Format (z.B. TESS). Bei der Videoübermittlung sind die Lichtverhältnisse schlecht und der Hintergrund ist weiß. Die betroffene Person kann die Dolmetscherin nicht deutlich sehen und kann deshalb nicht alles verstehen was gebärdet wird.

Lösung:
Die Dolmetscherin kann einen dunklen Vorhang im Hintergrund anbringen, den sie bei Bedarf zu ziehen kann. Zusätzlich sollte sie eine weitere Lampe anschalten, damit sie besser zu sehen ist.

Beispiel zu 2:
Die hörsehbehinderte Person hat Probleme, ein Youtube-Video oder einen Onlinevortrag zu verstehen. Der Hintergrund ist in der Farbe Weiß. Auch die Untertitel sind nicht gut zu lesen, da eine klare Markierung fehlt und die Schriftfarbe Weiß ist. Das Video und der Vortrag sind nicht barrierefrei für die hörsehbehinderten und taubblinden Menschen.

Lösung:
Hintergrunde in Videos sollten in dunkler Farbe gehalten werden. Die Untertitel sollten mit einem schwarzen Balken hinterlegt sein, damit die weiße Schrift darauf gut zu lesen ist.

Beispiel zu 3:
Die hörsehbehinderte Person möchte gerne im Kino einen Film ansehen. Vorher hat sie zwei Tickets bestellt und um Platzreservierung gebeten. Als der Mann mit seiner Frau in das Kino kommt, sollen sich beide ganz vorne vor die Leinwand setzen. Dort hat der Veranstalter für sie die beiden Plätze reserviert.Der Veranstalter wusste nicht, dass für hörsehbehinderte Menschen sowie Menschen mit Usher-Syndrom die Größe der Leinwand entscheidend ist. Bei einer großen Leinwand sind Sitzplätze mittig in den hinteren Reihen optimal, bei einer kleinen Leinwand sind Sitzplätze mittig in den hinteren und mittleren Reihen optimal.

Lösung:
Vor der Veranstaltung sollte die hörsehbehinderte Person den Veranstalter darüber informieren, wo sie am besten sitzen möchte. Dann sollte sie vor Beginn der Veranstaltung dort sein und die Plätze prüfen.

Alle drei Richtlinien wird der Vorstand der BAT der Gebärdensprachgemeinschaft (Dolmetscherverbänden, Dolmetscher-Dienste, Institutionen, usw.) und den Verbänden vorlegen. Bei Fragen können gerne alle mit uns Kontakt unter info@bundesarbeitsgemeinschaft-taubblinden.de aufnehmen. Alle sollen sich für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen einsetzen und helfen ihre Bedürfnisse umzusetzen und zu stärken.

Taubblindengeld soll in Hessen kommen

Pressemitteilung 

Gehörlosen- und Taubblindengeld soll in Hessen kommen

Dirk Bachmann, Mitglied das hessischen Landtags der CDU-Partei hat bekannt gegeben, dass das Gehörlosen- und Taubblindengeld in Hessen kommen soll. Der Landtag stellt die Finanzmittel für das Jahr 2021 zur Verfügung. Anfang 2021 soll das Gesetz verabschiedet werden. Das bedeutet, es soll bestätigt werden und in Kraft treten. Es ist geplant, dass schon ab Anfang Juli 2021 die Gehörlosen und Taubblinden das Geld in Hessen bekommen.

Quelle: https://www.taubenschlag.de/2020/11/gehoerlosen-und-taubblindengeld-wird-in-hessen-kommen/

Offener Brief – Gebärdenspracheinblendungen im Fernsehen

Hörsehbehinderte Menschen: Gebärdenspracheinblendungen in den Medien zur Vermeidung des Informationsdefizites vereinheitlichen

Ausgelöst durch die Corona-Pandemie haben Proteste von tauben und hörbehinderten Menschen zugenommen, um die Umsetzung ihres in der UN-Konvention der Behinderten verankertes Recht auf Information in Gebärdensprache einzufordern.

Hörsehbehinderte Menschen mit zusätzlicher Einschränkung des Sehsinns stoßen dabei alltäglich auf zusätzliche Barrieren, deren Abbau gerade in der jetzigen Situation besondere Beachtung geschenkt werden muss, um Informationsdefizite zu verringern.

Aktuell ist eine Zunahme von Einblendungen von Dolmetschern mit Speicherung von Beiträgen in den Mediatheken der Fernsehsender zu beobachten.

Diese Entwicklung wird von den Betroffenenverbänden begrüßt und gibt Hoffnung für die Zukunft, jedoch sind archivierte Sendungen nicht ausreichend, um dem aktuellen Informationsbedarf der genannten Personengruppe nachzukommen. Es wäre wünschenswert, dass aktuelle Ansprachen von offiziellen Vertretern der Bundesregierung wie der Bundeskanzlerin oder dem Bundespräsidenten, aber auch von Vertretern anderer öffentlicher Stellen wie dem Robert-Koch-Institut verstärkt live im Fernsehen gedolmetscht werden, um z.B. auch Menschen zu erreichen, die wenig Zugang zum Internet haben.

Bei Live-Einblendungen von Dolmetschern, die im Fernsehen übertragen werden besteht die dringende Notwendigkeit von dunklem und einfarbigem Hintergrund ohne Einblendung von zusätzlicher Schrift im Bild hinter dem Dolmetscher.

Die Einhaltung dieser Punkte ist ebenso ein Gewinn für taube Menschen und führt dazu, dass mehr Menschen Informationen zugänglich gemacht werden sowie dazu, dass die Einblendungen angemessen für alle Nutzer ins Bild integriert werden.

BAT-Vorstand

Gemeinsame Stellungnahme zum TBA-Kostensatz

Gemeinsame Stellungnahme

zum Schreiben des TBA-Verbandes vom 18.12.2019 mit dem Betreff „Kostensätze Taubblindenassistenz (TBA)“

Der TBA-Verband schreibt in seinem Brief: „Die Vergütung wird geregelt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) §9 (3) in der Ausführung gemäß Kommunikationshilfeverordnung (KHV) §5 (3). Die KHV §5 (3) sieht eine Bezahlung von 75% der Vergütung nach JVEG vor, wenn die Kommunikation von Taubblindenassistenz als Kommunikationsassistenz mit einer nachgewiesenen abgeschlossenen Qualifizierung geleistet wird. Die Grundlage dazu bildet §9 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG).“ 

Der TBA-Verband fordert also künftig ein Honorar für simultanes Dolmetschen mit nicht zertifizierter Qualifikation bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Die Qualifizierung zur Taubblindenassistenz nach dem Profil des gemeinsamen Fachausschusses hörsehbehindert / taubblind (GFTB) befähigt aber nicht zum simultanen Dolmetschen. Die Gefahr ist: Taubblindenassistenzen sollen künftig Leistungen erbringen, die sie nicht erbringen können.

Die Qualifikation von TBAs ist bisher für Begleitung mit alltäglicher Kommunikation. Taubblinde Menschen brauchen auch Dolmetschen beim Arzt, bei Gesprächen auf dem Amt und bei Vorträgen. Dieses Dolmetschen können aber nur manche TBAs.

Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Vereinsarbeit, zum Beispiel  bei der Organisation der Aktionen zum Thema „Taubblinde in Isolationshaft“, sind wir der Meinung, dass die vom TBA-Verband angestrebte Kostenregelung und deren Begründung große Risiken beinhaltet.
Einfache Assistenz für taubblinde Menschen auf dem Niveau des GFTB-Profils muss deutlich günstiger möglich sein als Dolmetschleistungen. Sie muss auch für Menschen bezahlbar bleiben, die keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, zum Beispiel vergleichbar mit der Assistenz für körperbehinderte Menschen.
Wir taubblinden und hörsehbehinderten Menschen wissen, was Isolation bedeutet und sind in großer Sorge und es herrscht große Unsicherheit.

Wir fordern eine Regelung, in der Aufgaben und Qualifikation von Taubblindenassistenzen besser unterschieden sind:

  • Begleitung und Alltagskommunikation
  • Assistenz mit Kommunikationsunterstützung auf Dolmetsch-Niveau

Für diese beiden Bereiche müssen eigene Qualifikationsprofile und Ausbildungen entwickelt werden mit passenden Honorarstufen.
Wir rufen die Verbände im Taubblindenbereich und die Politik auf, die TBA-Qualifizierung in solchen Stufen weiterzuentwickeln.

Gemeinsame Stellungnahme zum TBA-Kostensatz in Word – herunterladen


Berater/in für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen gesucht

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH setzen wir uns für die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten taubblinder und hörsehbehinderter Menschen ein.

Die inklusive Aufstellung der Gesellschafter vertreten durch die zwei Selbsthilfeorganisationen, Leben mit Usher-Syndrom e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden BAT e.V., sowie dem Deutschen Taubblindenwerk gGmbH und der Stiftung taubblind leben, ermöglicht eine selbsthilfenahe und wirkungsorientierte Arbeit im Sinne der Betroffenen.

Am 1. April werden wir im Rahmen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) die Beratungsarbeit für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen und ihren Angehörigen in NRW aufnehmen. Die EUTB wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Sie ermöglicht es uns, eine spezifische Beratung für taubblinde und stark hörsehbehinderte Menschen in Essen im Haus der Technik (genau gegenüber vom Hauptbahnhof) aufzubauen. Wir werden in Kooperation mit anderen Beratungsstellen auch regelmäßige Angebote in anderen Städten NRWs schaffen oder bei Bedarf vor Ort beraten.

Für unser Beratungsteam suchen wir baldmöglichst einen/eine Berater/in für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Hörsehbehinderung oder Taubblindheit werden ausdrücklich ermutigt, eine Bewerbung einzureichen.

Die Stellenausschreibung finden Sie in der Anlage in DOC und PDF.

Bei Interesse, schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 20. April 2018 an Hildegard Bruns h.bruns@gesellschaft-taubblindheit.de

Melden Sie sich gerne, wenn Sie Rückfragen zu der Stelle haben. Diese E-Mail kann gerne an mögliche Interessenten weitergeleitet werden.

Viele Grüße
Hildegard Bruns