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Autor: admin
Offener Brief – Gebärdenspracheinblendungen im Fernsehen
Hörsehbehinderte Menschen: Gebärdenspracheinblendungen in den Medien zur Vermeidung des Informationsdefizites vereinheitlichen
Ausgelöst durch die Corona-Pandemie haben Proteste von tauben und hörbehinderten Menschen zugenommen, um die Umsetzung ihres in der UN-Konvention der Behinderten verankertes Recht auf Information in Gebärdensprache einzufordern.
Hörsehbehinderte Menschen mit zusätzlicher Einschränkung des Sehsinns stoßen dabei alltäglich auf zusätzliche Barrieren, deren Abbau gerade in der jetzigen Situation besondere Beachtung geschenkt werden muss, um Informationsdefizite zu verringern.
Aktuell ist eine Zunahme von Einblendungen von Dolmetschern mit Speicherung von Beiträgen in den Mediatheken der Fernsehsender zu beobachten.
Diese Entwicklung wird von den Betroffenenverbänden begrüßt und gibt Hoffnung für die Zukunft, jedoch sind archivierte Sendungen nicht ausreichend, um dem aktuellen Informationsbedarf der genannten Personengruppe nachzukommen. Es wäre wünschenswert, dass aktuelle Ansprachen von offiziellen Vertretern der Bundesregierung wie der Bundeskanzlerin oder dem Bundespräsidenten, aber auch von Vertretern anderer öffentlicher Stellen wie dem Robert-Koch-Institut verstärkt live im Fernsehen gedolmetscht werden, um z.B. auch Menschen zu erreichen, die wenig Zugang zum Internet haben.
Bei Live-Einblendungen von Dolmetschern, die im Fernsehen übertragen werden besteht die dringende Notwendigkeit von dunklem und einfarbigem Hintergrund ohne Einblendung von zusätzlicher Schrift im Bild hinter dem Dolmetscher.
Die Einhaltung dieser Punkte ist ebenso ein Gewinn für taube Menschen und führt dazu, dass mehr Menschen Informationen zugänglich gemacht werden sowie dazu, dass die Einblendungen angemessen für alle Nutzer ins Bild integriert werden.
BAT-Vorstand
Workshops „Yoga“ in Erfurt
Liebe BAT-Interessierte,
wir bieten wieder ein Seminar mit der Yogalehrerin Betty Schätzchen an. Sie selber ist auch hörbehindert.
Das Seminar findet vom 30.10.2020 bis zum 1.11.2020 in Erfurt statt. Der Workshop ist für Anfänger und Fortgeschrittene, man braucht keine Vorkenntnisse!
Das Thema dieses Seminares ist:
„Neue Lebensphase = Anderer Körper?“
– Krisen, Wechseljahre, Krankheit, Konflikte können unseren Körper verändern.
– Gewichtszunahme, Hautprobleme und andere Veränderungen am Körper können uns auch seelisch aus dem Gleichgewicht bringen.
– Wie schaffen wir es trotzdem, unseren Körper anzunehmen, so wie er ist?
– Wie können wir mehr auf uns achten?
– Wie schaffen wir ein besseres Verständnis und Körperwohl in den einzelnen Lebensphasen?
Ort: Bildungs- und Begegnungsstätte „Am Luisenpark“
Winzerstraße 21, 99094 Erfurt
www.lebenshilfe-erfurt.de
Wegen des Corona-Virus gibt es besondere Regeln während der Veranstaltung. Jeder muss einen Mundschutz tragen und 2 Meter Abstand zu den anderen halten. Alle sollen auf angemessene Hygiene, wie Händewaschen, achten. Wenn die Veranstaltung wegen Corona ausfällt, bekommt ihr euer Geld zurück. Wenn ihr krank werdet, bekommt ihr das Geld nicht zurück.
Workshopankündigung in DOC und PDF
Anmeldung in DOC und PDF
Information über das Workshop in DOC und PDF
Gemeinschafts-Projekt „Tipps zum Tragen und Waschen von Masken“
In einem gemeinsamen Projekt haben wir Tipps zum Tragen und Waschen von Masken speziell für TBA und TBL zusammengestellt. Die DGfT hat mit dem EUTB ®-Fachberater Uwe Zelle dazu auch ein DGS-Video produziert.
Es wurde das Projekt von der Aktion Mensch gefördert. Die Organisationen waren mitgewirkt:
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Taubblinde (BAT)
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
- Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH (DGfT)
- Taubblindenassistenten-Verband e.V.
- Leben mit Usher e.V. (LMU)
- Sitftung Taubblind Leben
Mehr Informationen zu lesen in der Homepage von Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit – hier
Gemeinsame Stellungnahme zum TBA-Kostensatz
Gemeinsame Stellungnahme
zum Schreiben des TBA-Verbandes vom 18.12.2019 mit dem Betreff „Kostensätze Taubblindenassistenz (TBA)“
Der TBA-Verband schreibt in seinem Brief: „Die Vergütung wird geregelt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) §9 (3) in der Ausführung gemäß Kommunikationshilfeverordnung (KHV) §5 (3). Die KHV §5 (3) sieht eine Bezahlung von 75% der Vergütung nach JVEG vor, wenn die Kommunikation von Taubblindenassistenz als Kommunikationsassistenz mit einer nachgewiesenen abgeschlossenen Qualifizierung geleistet wird. Die Grundlage dazu bildet §9 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG).“
Der TBA-Verband fordert also künftig ein Honorar für simultanes Dolmetschen mit nicht zertifizierter Qualifikation bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Die Qualifizierung zur Taubblindenassistenz nach dem Profil des gemeinsamen Fachausschusses hörsehbehindert / taubblind (GFTB) befähigt aber nicht zum simultanen Dolmetschen. Die Gefahr ist: Taubblindenassistenzen sollen künftig Leistungen erbringen, die sie nicht erbringen können.
Die Qualifikation von TBAs ist bisher für Begleitung mit alltäglicher Kommunikation. Taubblinde Menschen brauchen auch Dolmetschen beim Arzt, bei Gesprächen auf dem Amt und bei Vorträgen. Dieses Dolmetschen können aber nur manche TBAs.
Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Vereinsarbeit, zum Beispiel bei der Organisation der Aktionen zum Thema „Taubblinde in Isolationshaft“, sind wir der Meinung, dass die vom TBA-Verband angestrebte Kostenregelung und deren Begründung große Risiken beinhaltet.
Einfache Assistenz für taubblinde Menschen auf dem Niveau des GFTB-Profils muss deutlich günstiger möglich sein als Dolmetschleistungen. Sie muss auch für Menschen bezahlbar bleiben, die keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, zum Beispiel vergleichbar mit der Assistenz für körperbehinderte Menschen.
Wir taubblinden und hörsehbehinderten Menschen wissen, was Isolation bedeutet und sind in großer Sorge und es herrscht große Unsicherheit.
Wir fordern eine Regelung, in der Aufgaben und Qualifikation von Taubblindenassistenzen besser unterschieden sind:
- Begleitung und Alltagskommunikation
- Assistenz mit Kommunikationsunterstützung auf Dolmetsch-Niveau
Für diese beiden Bereiche müssen eigene Qualifikationsprofile und Ausbildungen entwickelt werden mit passenden Honorarstufen.
Wir rufen die Verbände im Taubblindenbereich und die Politik auf, die TBA-Qualifizierung in solchen Stufen weiterzuentwickeln.
Gemeinsame Stellungnahme zum TBA-Kostensatz in Word – herunterladen
Qualifizierung zur Taubblinden-Assistenz 2018/2019
Ab September 2018 wird vom Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen in Recklinghausen zum 9. Mal eine Qualifizierung zum/zur Taubblinden-Assistenten/in angeboten.
Ziel der Qualifizierung ist, AssistentInnen mit umfassenden taubblinden-spezifischen Kompetenzen zu qualifizieren und langfristig ein neues Berufsfeld zu schaffen. Bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat. Damit können sie ihre Assistenztätigkeit abrechnen. (mehr …)
Seminar – Wie kann ich mit Stress umgehen?
Von BAT e.V. bieten wir wieder ein Seminar von 21.9.-23.9. 2018 in Hannover an. Das Thema lautet: Wie kann ich mit Stress umgehen? mit Frau Rißbeck.
Die Anmeldung ist auch beigefügt, und wir freuen uns, dass Ihr zu uns kommen können.
Anmeldung in DOC
Seminarankündigung in DOC
Berater/in für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen gesucht
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH setzen wir uns für die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten taubblinder und hörsehbehinderter Menschen ein.
Die inklusive Aufstellung der Gesellschafter vertreten durch die zwei Selbsthilfeorganisationen, Leben mit Usher-Syndrom e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden BAT e.V., sowie dem Deutschen Taubblindenwerk gGmbH und der Stiftung taubblind leben, ermöglicht eine selbsthilfenahe und wirkungsorientierte Arbeit im Sinne der Betroffenen.
Am 1. April werden wir im Rahmen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) die Beratungsarbeit für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen und ihren Angehörigen in NRW aufnehmen. Die EUTB wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Sie ermöglicht es uns, eine spezifische Beratung für taubblinde und stark hörsehbehinderte Menschen in Essen im Haus der Technik (genau gegenüber vom Hauptbahnhof) aufzubauen. Wir werden in Kooperation mit anderen Beratungsstellen auch regelmäßige Angebote in anderen Städten NRWs schaffen oder bei Bedarf vor Ort beraten.
Für unser Beratungsteam suchen wir baldmöglichst einen/eine Berater/in für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen.
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Hörsehbehinderung oder Taubblindheit werden ausdrücklich ermutigt, eine Bewerbung einzureichen.
Die Stellenausschreibung finden Sie in der Anlage in DOC und PDF.
Bei Interesse, schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 20. April 2018 an Hildegard Bruns h.bruns@gesellschaft-taubblindheit.de
Melden Sie sich gerne, wenn Sie Rückfragen zu der Stelle haben. Diese E-Mail kann gerne an mögliche Interessenten weitergeleitet werden.
Viele Grüße
Hildegard Bruns