Seminarworkshop in Wernigerode

Der Workshop findet vom 31. Oktober bis zum 2. November 2014 in Wernigeriode statt.
Katja Fischer, die als Diplom-Sozialarbeiterin tätig ist, wird als Referentin kommen. Sie hat damals die Demonstration „Gebärdensprache macht stark“ in Berlin organisiert und für uns Taubblinde den interessante Film „Taubblinde in Isolationshaft“ im Auftrag von Aktion Mensch aufgeführt.

Das Thema des Workshop lautet:
Wie können wir unsere Verbandsarbeit und Arbeit in der Selbsthilfegruppe für Taubblinde/Hörsehbehinderte optimieren (verbessern)?

Es ist nur für die Vorstandsmitglieder sowie die SelbsthilfegruppeleiterInnen (SHG) aus Deutschland und MitarbeiterInnen im BAT e.V. und in SHGs konzipiert.

Anmeldung zum Workshop – Download

Anmeldeschluss ist der 30.September 2014!
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Thementag – Usher-Syndrom – in Darmstadt

Leben mit Usher

Am 18. Oktober findet der Thementag „Ushe-Syndrom“ in Darmstadt statt.
1914 beschrieb der englische Augenarzt Charles Usher erstmals umfassend das Usher-Syndrom. 100 Jahre später möchte der Selbsthilfeverein „Leben mit Usher-Syndrom e.V.“ die Gelegenheit nutzen und mit zahlreichen Akteuren aus den Bereichen Selbsthilfe, Sozialrecht, Rehabilitation, Medizin und Forschung in Form eines Thementags eine Standortbestimmung vornehmen.

Flyer – Thementag Usher-Syndrom

Anmeldung zum Thementag

Sozialministerin Müller: Bund muss für Taubblinde ein eigenes Merkzeichen einführen

Pressmiteilung – München, 1. Juli 2014

5 Jahre Fachdienst Integration taubblinder und hörsehbehinderter Menschen
Sozialministerin Müller: „Koalitionsvereinbarung umsetzen: Bund muss für
Taubblinde ein eigenes Merkzeichen einführen“

Anlässlich der heutigen Jubiläumsfeier zum 5-jährigen Bestehen des Fachdienstes Integration taubblinder und hörsehbehinderter Menschen in Bayern (ITM) in München forderte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller den Bund auf, das Merkzeichen „TBI“ für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis einzuführen. „Taubblinde Menschen sind besonders auf unsere Unterstützung angewiesen. Denn Taubblindheit ist eine Behinderung, die sich nicht nur allein aus der Addition von Taubheit und Blindheit ergibt. Die beiden Sinnesbehinderungen führen dazu, dass taubblinden Menschen nur sehr eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teil haben können.
(mehr …)

Teilhabe jetzt – Kernpunkte für ein Bundesteilhabegesetz

Mit dem im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU versprochenen Bundesteilhabegesetz müssen die gesetzlichen Regelungen endlich an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden.

Kernpunkte für ein Bundesteilhabegesetz – PDF

Mehr Informationen unter:
http://www.teilhabegesetz.org

Qualifizierung zur Taubblinden-Assistenz

Ab September 2014 wird vom Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen in Recklinghausen zum 6. Mal eine Qualifizierung zum/zur Taubblinden-Assistenten/in angeboten.

Ziel der Qualifizierung ist, AssistentInnen mit umfassenden taubblinden-spezifischen Kompetenzen zu qualifizieren und langfristig ein neues Berufsfeld zu schaffen. Bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat. Damit können sie ihre Assistenztätigkeit abrechnen.

Infos über die Qualifizierung zur Taubblinden-Assistenz in PDF oder Word.

Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bei uns mit Anschreiben, Lebenslauf, Foto und ggf. Zeugnissen für die Ausbildung bitte bis zum 30. Juni 2014 an folgende Adresse:
Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen, Taubblindenassistenz-Projekt, Oerweg 38, 45657 Recklinghausen

Kontakt:
Claudia Preißner & Hille Bruns, Tel: 02361 / 407 34 – 22, Mobil: 0172 / 44 39 057, Fax: 02361-407 34 – 30, e-mail: info@taubblindenassistenz.de

Bundespräsident würdigt die Arbeit der Stiftung taubblind leben

Stiftung Taubblind leben

Anlässlich der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Stiftungstages hat der Bundespräsident in seiner Eröffnungsrede die Stiftungsarbeit generell gelobt und von den mehr als 100.000 Stiftungen, die es in Deutschland gibt, zu unserer großen Freude die Arbeit der Stiftung taubblind leben im Besonderen öffentlich gewürdigt. Durch diese öffentliche Wertschätzung hat er zugleich deutlich gemacht, dass die Anliegen taubblinder Menschen auch durch den ersten Repräsentanten unseres Staates wahrgenommen werden.

Auszug aus der Rede des Bundespräsidenten:
„Zu den komplexesten Themen gehört dabei das Zusammenspiel von Zivilgesellschaft und Staat, bekanntlich ein Balanceakt. Im Idealfall gelingt es, dass beide Seiten sich ergänzen, ohne die originären Zuständigkeiten und die Interessen des jeweils anderen in Frage zu stellen. Dann können Stiftungen helfen, Probleme zu identifizieren und praktische Lösungen zu entwickeln. Oder sie wirken als Katalysatoren, indem sie ein Thema auf die öffentliche Agenda setzen und die Politik – mehr oder weniger nachdrücklich – zum Handeln veranlassen. Wahrscheinlich kennen Sie unzählige Belege dafür aus Ihrer Arbeit.
Ein besonders schönes Beispiel ist für mich die Stiftung „taubblind leben“. Sie entstand aus persönlicher Betroffenheit – als Treuhandstiftung mit vergleichsweise geringem Kapital – und erfuhr durch die Unterstützung des Bundesverbandes bald größere Aufmerksamkeit von privater wie staatlicher Seite. Dank einer zuvor erfolgten Rechtsänderung konnte sie sogar ihr Stiftungskapital mithilfe einer anderen Stiftung aufstocken. Mit Rückendeckung und den nötigen Finanzen wuchsen schließlich ihre Handlungsmöglichkeiten für taubblinde Männer, Frauen und Kinder und ihre Familien. Genau das sind für mich die positiven Verstärker-Effekte beim Miteinander von Stiftungen und Staat. Wir brauchen sie, gerade
wenn es um scheinbare Nischenthemen geht oder um Menschen, die auf Solidarität besonders angewiesen sind.“

Wir danken dem Bundespräsidenten herzlich für den Rückenwind, den seine anerkennenden Worte für die Wahrnehmung der großen Benachteiligung taubblinder Menschen und für unsere Arbeit bedeuten.

Link zur vollständigen Rede des Bundespräsidenten:
http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachim-Gauck/Reden/2014/05/140521-Deutscher-Stiftungstag.html

Merkzeichen für taubblinde Menschen in Aussicht …

Parlamentarische Staatssekretärin im Bundessozialministerium stellt Merkzeichen für taubblinde Menschen in Aussicht

Berlin, 23. Mai 2014   Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hat am Donnerstagabend beim Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) ein Merkzeichen „Tbl“ im Schwerbehindertenausweis in Aussicht gestellt, mit dem taubblinde Menschen ihren besonderen Bedarf an Unterstützung belegen können. „Ich bin zuversichtlich, dass wir bei der Einführung des Merkzeichens für taubblinde Menschen jetzt vorankommen werden. Das haben auch die Gespräche mit den Ländern gezeigt, die wir Ende April wieder aufgenommen haben“, sagte Lösekrug-Möller in Berlin. „Wenn eine Einführung im kommenden Jahr gelänge, würde mich das sehr freuen.“ Bund und Länder hätten sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

DBSV-Präsidentin Renate Reymann begrüßte die Ankündigung: „In Deutschland gibt es 2.500 bis 6.000 taubblinde Menschen, die nicht angemessen mit Hilfsmitteln und Assistenzleistungen versorgt werden. Seit 2007 fordern wir ein spezielles Merkzeichen für diese Gruppe, seit 2012 besteht grundsätzliche Einigkeit zwischen dem Bund und den Ländern, dass es kommen soll. Deshalb freut es uns sehr, dass nun endlich Fahrt in die Umsetzung gekommen ist.“

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis dienen dem Nachweis, dass man das Recht auf bestimmte Nachteilsausgleiche oder Sozialleistungen hat. Bei öffentlichen Stellen, Unternehmen und Ärzten ist Taubblindheit so gut wie unbekannt. Mit einem Merkzeichen könnten die Betroffenen belegen, dass sie spezielle Hilfsmittel, Assistenz sowie Dolmetsch- und Rehabilitations-Angebote brauchen.

Stichwort Taubblindheit: Wenn Taubblindheit in der deutschen Gesetzgebung vorkommt, wird sie definiert als die Summe von Blindheit und Gehörlosigkeit – aber das wird dieser Behinderung nicht gerecht. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, als Blinder nutzt man sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Hauptsinne verzichten, können also viel weniger ausgleichen als jemand mit „nur“ einer Behinderung. Ohne Assistenz ist beispielsweise die Ausübung des Wahlrechts nicht möglich, aber auch der tägliche Einkauf oder ein Arztbesuch werden zu unlösbaren Problemen. Weitere Informationen unter  Externer Link www.taubblind.dbsv.org

Stichwort DBSV-Verbandstag: Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gehört zu den größten Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen in Deutschland. Der Verbandstag (21.-24. Mai 2014) ist das höchste Organ des DBSV, tritt alle vier Jahre zusammen und legt die Leitlinien für die Arbeit der nächsten Jahre fest. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört auch, ein neues Präsidium zu wählen.