Schon im März 2004 forderte das EU- Parlament alle Mitgliedstaaten auf, Taubblindheit als Behinderung eigener Art anzuerkennen und den Rechten taubblinder Menschen Geltung zu verschaffen.
Zusammen mit anderen Organisationen arbeitet der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/ taubblind (GFTB) seit Jahren für eine Einführung eines Merkzeichens „TBl“ im Schwerbehindertenausweis für taubblinde Menschen. Im 2011 wurde von der Stiftung „taubblind leben“ eine Unterschriftaktion für die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und die Einführung des Merkzeichens gestartet. Im März 2012 wurden insgesamt 14.000 Unterschriften an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergeben.
Am 28. November 2012 stimmte die die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) einem Antrag aus Bayern und Nordrhein- Westfalen auf die Einführung eines Merkzeichens einstimmig zu. Auslöser für den Antrag war die erste Leistung für Taubblinde, die Befreiung von Rundfunkbeiträgen ab Januar 2013. Das BMAS nahm den Beschluss von der ASMK an. Einen Monat später hat das BMAS bereits mit den Verbänden und Vereinen der Betroffenen ein Gespräch über die Ausgestaltung des Merkzeichens geführt. Man einigte sich auf die Definition der Behinderung „taubblind“, wie im GFTB-Gutachten bechrieben.
Taubblindheit ist eine Behinderung der eigenen Art. Taubblindheit ist nicht mit anderen Behinderungen zu vergleichen und bedeutet auch nicht Gehörlosigkeit plus Blindheit. Es muss taubblinden Menschen möglich gemacht werden, ihren speziellen Bedarf an Hilfen, Assistenz, Übersetzung durch Dolmetscher, Beratung, Bildung und Rehabilitation nachzuweisen. Dies soll durch die Einführung des Merkzeichens möglich werden.
Auch der GFTB schlägt vor, dass ein Merkzeichen für Taubblindheit als ein erster Schritt zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eingeführt werden soll und der Bedarf der Taubblinden nicht länger verschoben werden darf!
Der GFTB, alle Vereine und Verbände der Betroffenen und alle Parteien sehen im Merkzeichen einen wichtigen ersten Schritt, dem Bedarf taubblinder Menschen endlich gerecht zu werden. Eine Verzögerung der Umsetzung ist daher nicht zu verstehen. Wir fordern alle betroffenen Parteien auf, das Merkzeichen noch in dieser Legislaturperiode einzuführen und taubblinde Menschen nicht länger zu vertrösten.
Hamburg, Juli 2013
SHG Taubblinde Hamburg