Der Bundesrat hat am 23.09.2016 die Stellungnahme zum Entwurf vom Bundesteilhabegesetz geschrieben, dass das Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis „aHS“ (außergewöhnlich hörsehbehindert) nicht „TBL“ genannt werden soll.
Die Begründung vom Bundesrat: Ein Großteil der Betroffenen ist weder taub und noch blind im Sinne der bereits geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
In der ganzen Welt spricht man von deafblind. Man spricht auch von deafblind, wenn die Hör- und Sehreste vorhanden sind, aber eben nicht reichen, um Kommunikation und Mobilität sicherzustellen. Der eine Sinn kann den anderen nicht ausgleichen. Der Hilfsbedarf potenziert sich. Taubblinde Menschen brauchen besonders viel Unterstützung, vor allem Assistenz. Wir sollten darüber sprechen, wie wir taubblinden Menschen endlich helfen und nicht über eine Benennung diskutieren, die weltweit einheitlich und klar definiert ist.
Taubblinde Menschen haben einen HÖHEREN Unterstützungsbedarf, daran besteht kein Zweifel. Angesichts der UN-BRK und der Not taubblinder Menschen müssen wir schnell zu einer flächendeckenden Übernahme der Taubblindenassistenzkosten durch Staat/Land/Stadt und Kommunen oder andere Träger kommen.
Menschen mit etwas mehr Hör- oder Sehresten können unter optimalen Bedingungen vielleicht noch etwas akustisch verstehen oder z.B. bei Tage noch etwas sehen. Bei Umfeld Geräusch, wie es nun mal realistisch in der Gesellschaft vorhanden ist oder bei Dunkelheit sind sie auch taubblind und haben in diesen Situationen einen taubblindenspezifischen Bedarf. Hierfür gibt es doch Teilhabekonferenzen, sie klären den genauen Bedarf.
Wir sind nicht mit aHS einverstanden, das ist eine große Benachteiligung für uns. Wir wollen endlich die Anerkennung des besonderen Unterstützungsbedarfs taubblinder Menschen. Wir möchten endlich Leistungen, die unsere Teilhabe sichern. Wir protestieren gegen weitere Verzögerungen. Wir wollen endlich weg von einer additiven Betrachtung beider Einschränkungen, die unsere Behinderung in Hör- und Sehbehinderung aufteilt.
Wir fordern auch dazu: Taubblindheit muss endlich als eigenständige Behinderung muss anerkannt und die Bedarfe gesetzliche verankert werden.
Der GFTB (Gemeinsamer Fachausschuss taubblind, BAT e.V. ist aktiver Mitglied im Fachausschuss) schreibt eine gemeinsame Stellungnahme an den Bundesrat, dass wir damit nicht einverstanden sind.
Wir kämpfen weiter für das Merkzeichen TBL und Unterstützungsleistungen, die uns ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe endlich ermöglichen.
Dieter Zelle
1. Vorsitzender der BAT e.V.