Ankündigung für eine Demo-Veranstaltung am 4. Oktober in Berlin

Die BAT ruft zu einer Demo „Taubblinden-Recht“ in Berlin  am 4. Oktober auf. Wir sollten mitmachen und kämpfen, um gemeinsam  mehr Rechte zu bekommen. Bis heute gibt es noch viele Probleme und die UN-Konvention zur Inklusion ist kaum  erfüllt. Schon über 7 Jahren wird daran gearbeitet; wir haben jetzt keine Geduld mehr.

Wir fordern nach wie vor:

  • Merkzeichen Taubblind „TBL“
  • Taubblindenassistenz als Beruf anerkannt
  • vollständige barrierefreie gesellschaftliche Teilhabe im Alltag und bei der Arbeit.

Wir wollen öffentlich zeigen, was Taubblinde brauchen. Wir bitten Euch alle,an dieser Demo mitmachen. Nicht nur Taubblinde, sondern auch alle anderen Menschen.

Demo in Berlin – Flyer

Dieter Zelle
1. Vorsitzender der BAT e.V.

Merkzeichen für Taubblinde einsetzen!

Schon im März 2004 forderte das EU- Parlament alle Mitgliedstaaten auf, Taubblindheit als Behinderung eigener Art anzuerkennen und den Rechten taubblinder Menschen Geltung zu verschaffen.

Zusammen mit anderen Organisationen arbeitet der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/ taubblind (GFTB) seit Jahren für eine Einführung eines Merkzeichens „TBl“ im Schwerbehindertenausweis für taubblinde Menschen. Im 2011 wurde von der Stiftung „taubblind leben“ eine Unterschriftaktion für die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und die Einführung des Merkzeichens gestartet. Im März 2012 wurden insgesamt 14.000 Unterschriften an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergeben.

Am 28. November 2012 stimmte die die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) einem Antrag aus Bayern und Nordrhein- Westfalen auf die Einführung eines Merkzeichens einstimmig zu. Auslöser für den Antrag war die erste Leistung für Taubblinde, die Befreiung von Rundfunkbeiträgen ab Januar 2013. Das BMAS nahm den Beschluss von der ASMK an. Einen Monat später hat das BMAS bereits mit den Verbänden und Vereinen der Betroffenen ein Gespräch über die Ausgestaltung des Merkzeichens geführt. Man einigte sich auf die Definition der Behinderung „taubblind“, wie im GFTB-Gutachten bechrieben.

Taubblindheit ist eine Behinderung der eigenen Art. Taubblindheit ist nicht mit anderen Behinderungen zu vergleichen und bedeutet auch nicht Gehörlosigkeit plus Blindheit. Es muss taubblinden Menschen möglich gemacht werden, ihren speziellen Bedarf an Hilfen, Assistenz, Übersetzung durch Dolmetscher, Beratung, Bildung und Rehabilitation nachzuweisen. Dies soll durch die Einführung des Merkzeichens möglich werden.

Auch der GFTB schlägt vor, dass ein Merkzeichen für Taubblindheit als ein erster Schritt zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eingeführt werden soll und der Bedarf der Taubblinden nicht länger verschoben werden darf!

Der GFTB, alle Vereine und Verbände der Betroffenen und alle Parteien sehen im Merkzeichen einen wichtigen ersten Schritt, dem Bedarf taubblinder Menschen endlich gerecht zu werden. Eine Verzögerung der Umsetzung ist daher nicht zu verstehen. Wir fordern alle betroffenen Parteien auf, das Merkzeichen noch in dieser Legislaturperiode einzuführen und taubblinde Menschen nicht länger zu vertrösten.

Hamburg, Juli 2013
SHG Taubblinde Hamburg

Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!

Dies ist der Titel des 80-seitigen Berichts, der von einer Allianz von ca. 80 Organisationen der Zivilgesellschaft – die im Wesentlichen das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren  – gemeinsam  erstellt wurde. Anlässlich des  4. Jahrestages des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wurde dieser am 21. März an Tom Königs, den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, und am 22. März an Ursula von der Leyen, Arbeits- und Sozialministerin, übergeben.

„Wir haben unseren Bericht zwar in erster Linie für den zuständigen Überwachungsausschuss der Vereinten Nationen verfasst“, betont Dr. Detlef Eckert, einer der Sprecher der Allianz. „Wir halten es jedoch für wichtig, dass gerade im Wahljahr 2013 auch die deutsche Öffentlichkeit davon erfährt, wie unzureichend die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt wird. Wir wollen erreichen, dass Behinderung endlich als Menschenrechtsthema verstanden wird.“

Stellvertretend für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden  – BAT e.V. haben  Frau Gudrun Marklowski-Sieke und Frau Sabine  Springer  in der Teilbereichsgruppe  mitgearbeitet, die die Themen  „Selbstbestimmt  Leben“ und „Mobilität“ als  Schwerpunkte hatte. Dieser Gruppe waren im Einzelnen die Artikel  18, 19, 20, 22, 23 und  28 zugeordnet. In ihrer Arbeit waren sie darum bestrebt, die Interessen der taubblinden Menschen zu vertreten – Lücken und Unzulänglichkeiten in der Umsetzung der UN-Konvention  zu formulieren.

Der vollständige Bericht-BRK kann auf der Homepage von der BRK-Allianz gelesen und heruntergeladen werden. http://www.brk-allianz.de/

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,31103/ticket,g_a_s_t

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,31108/ticket,g_a_s_t


Von links nach rechts: Dr. Detlef Eckert (Sprecher der BRK-Allianz), Tom Koenigs MdB (Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses), Katrin Werner MdB, Dr. Sigrid Arnade ( Sprecherin der BRK-Allianz), H.- Günter Heiden (BRK-Allianz), Dr. Ilja Seifert (MdB), © BRK-Allianz


Von links nach rechts: Dr. Annette Niederfranke (Staatssekretärin im BMAS),
Dr. Sigrid Arnade (BRK-Allianz), Dr. Ursula von der Leyen (Ministerin-BMAS),
Dr. Detlef Eckert (BRK-Allianz), © H.- Günter Heiden BRK-Allianz

Die Situation von Menschen mit Taubblindheit verbessern

Pressemitteilung

von Behindertenpolit. Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gabriele Molitor

Die Lebenslage taubblinder Menschen zu verbessern, ist der FDP-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Daher sind die Schwierigkeiten, die taubblinde Menschen bei der Hilfsmittelbewilligung haben, schnell und unbürokratisch zu beseitigen. In der Vergangenheit würden taubblinden Menschen Lichtklingeln oder Computerprogramme mit Sprachausgabe be-willigt. Diese Leistungen sind für gehörlose oder blinde Menschen hilfreich, nicht aber für Taubblinde.
Schätzungen zufolge leben in Deutschland etwa 4000 bis 6000 Menschen mit Taubblindheit. Während sinnesgeschädigte Menschen den Verlust eines Sinnes durch die Nutzung eines anderen Sinnes kompensieren können, sind taubblinde Menschen auf ganz besondere Hilfe angewiesen.
Die FDP-Bundestagsfraktion befasst sich seit längerem mit der Situation von Menschen mit Taubblindheit. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Heinrich Kolb, der arbeitsmarktpolitische Sprecher Johannes Vogel und die behindertenpolitische Sprecherin Gabriele Molitor sowie die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sibylle Laurischk führen einen intensiven Austausch mit den Betrof-fenen und ihren Unterstützern. Besuche im Oberlinhaus in Potsdam und der Stiftung „taubblind leben“ haben gezeigt, wie wichtig frühe Förderung und passgenaue Unterstützung von Menschen mit Taubblindheit sind.
Taubblindheit ist eine eigenständige Behinderung. Deshalb ist ein eigen-ständiges Merkzeichen für Taubblindheit (‚Tbl‘) im Schwerbehindertenaus-weis notwendig. Es vereinfacht die Beantragung von Leistungen, da die An-erkennung von Taubblindheit als eigenständige Behinderung Betroffenen hilft, ihren Anspruch gegenüber dem Kostenträger besser deutlich zu ma-chen. Mit dem Schwerbehindertenausweis können dann Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden.
Im November letzten Jahres wurde im Deutsche Bundestag über ein eigen-ständiges Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehinderten-ausweis debattiert. Sowohl die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) als auch das Bundeskabinett haben sich für ein eigenstän-diges Merkzeichen „Taubblind“ im Schwerbehinderten-Ausweis ausgespro-chen.
Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt diese breite Diskussion. Weiterhin wollen wir gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie die Ausbildung von As-sistenten für Taubblinde gefördert werden kann. Denn die persönliche Assistenz ermöglicht Taubblinden ein selbstbestimmtes Leben – auch in der eigenen Wohnung. Bei der Prüfung sind die Ergebnisse der bereits im Nati-onalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Studie zur Lebenssituation von taubblinden Menschen mit ein-zubeziehen. Denn noch wissen wir zu wenig über das Leben von Men-schen, die gleichzeitig taub und blind und damit von der Kommunikation mit dem Umfeld weitgehend ausgeschlossen sind. Die Ergebnisse der Studie sollen Mitte 2013 vorgelegt werden und werden dabei helfen, passgenaue Unterstützung für taubblinde Menschen anzubieten. sehen

siehe Pressemitteilung

Erklärung zum Merkzeichen für taubblinde Menschen

Der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) fordert seit Jahren ein Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat dieses im Oktober 2012 einstimmig beschlossen. Nun fordert der GFTB, dass das Merkzeichen in der laufenden Legistlaturperiode  eingeführt wird.

Ihr könnt diesen Thema im Dokument mehr lesen.
Zur Stellungnahme der beteiligten Vereine und Verbände

Ankündigung für eine Veranstaltung im Oktober in Berlin

Wir möchten gerne eine Veranstaltung im Oktober dieses Jahres ankündigen. BAT e.V. wird in diesem Jahr 10 Jahre alt und SHG Taubblinde wurde im Februar dieses Jahres 15 Jahre alt. Daher möchte BAT e.V. mit der SHG Taubblinde Berlin am Samstag, den 5.10.2013 in Berlin im Rahmen des 5. Ushertreffen gemeinsam feiern.

Es gibt ein buntes Programm und die Feier findet in den Räumen des Zentralvereins Heiligensee statt. Das Gebäude liegt an dem wunderschönen Nieder-Neuendorfer See, es gibt gute SBahn- und Busverbindungen. Vorher wollen wir auch eine Demo zum Thema „Assistenz für Taubblinde Menschen“ organisieren. Die Demo soll am Freitag, den 4.10.2013 von 11 bis 13 Uhr in Berlin stattfinden. Anschließend wollen wir mit den Akteuren für Taubblindenarbeit eine Runde für Fragen und Antworten machen, natürlich dürfen einige Vorträge nicht fehlen. Die Einladung mit den genauen Programm folgt. Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr mit uns feiern könnt. Es wäre ganz toll, wenn Ihr den Termin in Eurem Kalender vormerken könnt.

Für weitere Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

– Änderungen für Programm vorbehalten –

Wenn man weder hören noch sehen kann: Taubblindheit

Wir möchten gerne auf dem neusten Artikel vom myhandicap hinweisen: „ Wenn man weder hören noch sehen kann: Taubblindheit“
Die Taubblindheit ist mit wichtigsten Informationen beschrieben worden. Anbei ein Link zu diesem Artikel:

http://www.myhandicap.de/taubblindheit-usher-lormen-braille.html

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen.

BAT-Team

Rundfunkbeitragsbefreiung für taubblinde Menschen

Ab 2013 ändern sich die Rundfunkbeiträge. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis heißt „Rundfunkgebührenbefreiung“. Ab 2013 bekommen Menschen mit RF aber keine Befreiung mehr. Sie müssen einen kleineren Rundfunkbeitrag zahlen: 6 € im Monat.

Taubblinde Menschen sind weiter von den Rundfunkbeiträgen ganz befreit:

Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart:
es werden die Menschen befreit, die

1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung)

und zugleich

2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)

Ihr könnt diesen Thema im Dokument mehr lesen.