Unsere BAT-Gemeinschaft, die aus vielen Mitstreitern besteht, hat drei Richtlinien erstellt.
Hierbei geht es
- um Online-Dolmetschen
- Untertitel / Gebärdensprache im Internet / auf Guide-Geräten
- Teilnahmemöglichkeiten an Veranstaltungen (Sitzplätze und Sitzordnungen).
In der Zukunft soll es für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen hierbei Verbesserungen geben.
Beispiel zu 1:
Die hörsehbehinderte Person möchte gerne mit einem Freund sprechen. Dafür nutzt sie ein Online-Format (z.B. TESS). Bei der Videoübermittlung sind die Lichtverhältnisse schlecht und der Hintergrund ist weiß. Die betroffene Person kann die Dolmetscherin nicht deutlich sehen und kann deshalb nicht alles verstehen was gebärdet wird.
Lösung:
Die Dolmetscherin kann einen dunklen Vorhang im Hintergrund anbringen, den sie bei Bedarf zu ziehen kann. Zusätzlich sollte sie eine weitere Lampe anschalten, damit sie besser zu sehen ist.
Beispiel zu 2:
Die hörsehbehinderte Person hat Probleme, ein Youtube-Video oder einen Onlinevortrag zu verstehen. Der Hintergrund ist in der Farbe Weiß. Auch die Untertitel sind nicht gut zu lesen, da eine klare Markierung fehlt und die Schriftfarbe Weiß ist. Das Video und der Vortrag sind nicht barrierefrei für die hörsehbehinderten und taubblinden Menschen.
Lösung:
Hintergrunde in Videos sollten in dunkler Farbe gehalten werden. Die Untertitel sollten mit einem schwarzen Balken hinterlegt sein, damit die weiße Schrift darauf gut zu lesen ist.
Beispiel zu 3:
Die hörsehbehinderte Person möchte gerne im Kino einen Film ansehen. Vorher hat sie zwei Tickets bestellt und um Platzreservierung gebeten. Als der Mann mit seiner Frau in das Kino kommt, sollen sich beide ganz vorne vor die Leinwand setzen. Dort hat der Veranstalter für sie die beiden Plätze reserviert.Der Veranstalter wusste nicht, dass für hörsehbehinderte Menschen sowie Menschen mit Usher-Syndrom die Größe der Leinwand entscheidend ist. Bei einer großen Leinwand sind Sitzplätze mittig in den hinteren Reihen optimal, bei einer kleinen Leinwand sind Sitzplätze mittig in den hinteren und mittleren Reihen optimal.
Lösung:
Vor der Veranstaltung sollte die hörsehbehinderte Person den Veranstalter darüber informieren, wo sie am besten sitzen möchte. Dann sollte sie vor Beginn der Veranstaltung dort sein und die Plätze prüfen.
Alle drei Richtlinien wird der Vorstand der BAT der Gebärdensprachgemeinschaft (Dolmetscherverbänden, Dolmetscher-Dienste, Institutionen, usw.) und den Verbänden vorlegen. Bei Fragen können gerne alle mit uns Kontakt unter info@bundesarbeitsgemeinschaft-taubblinden.de aufnehmen. Alle sollen sich für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen einsetzen und helfen ihre Bedürfnisse umzusetzen und zu stärken.