Gemeinsame Stellungnahme zum TBA-Kostensatz

Gemeinsame Stellungnahme

zum Schreiben des TBA-Verbandes vom 18.12.2019 mit dem Betreff „Kostensätze Taubblindenassistenz (TBA)“

Der TBA-Verband schreibt in seinem Brief: „Die Vergütung wird geregelt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) §9 (3) in der Ausführung gemäß Kommunikationshilfeverordnung (KHV) §5 (3). Die KHV §5 (3) sieht eine Bezahlung von 75% der Vergütung nach JVEG vor, wenn die Kommunikation von Taubblindenassistenz als Kommunikationsassistenz mit einer nachgewiesenen abgeschlossenen Qualifizierung geleistet wird. Die Grundlage dazu bildet §9 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG).“ 

Der TBA-Verband fordert also künftig ein Honorar für simultanes Dolmetschen mit nicht zertifizierter Qualifikation bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Die Qualifizierung zur Taubblindenassistenz nach dem Profil des gemeinsamen Fachausschusses hörsehbehindert / taubblind (GFTB) befähigt aber nicht zum simultanen Dolmetschen. Die Gefahr ist: Taubblindenassistenzen sollen künftig Leistungen erbringen, die sie nicht erbringen können.

Die Qualifikation von TBAs ist bisher für Begleitung mit alltäglicher Kommunikation. Taubblinde Menschen brauchen auch Dolmetschen beim Arzt, bei Gesprächen auf dem Amt und bei Vorträgen. Dieses Dolmetschen können aber nur manche TBAs.

Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Vereinsarbeit, zum Beispiel  bei der Organisation der Aktionen zum Thema „Taubblinde in Isolationshaft“, sind wir der Meinung, dass die vom TBA-Verband angestrebte Kostenregelung und deren Begründung große Risiken beinhaltet.
Einfache Assistenz für taubblinde Menschen auf dem Niveau des GFTB-Profils muss deutlich günstiger möglich sein als Dolmetschleistungen. Sie muss auch für Menschen bezahlbar bleiben, die keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, zum Beispiel vergleichbar mit der Assistenz für körperbehinderte Menschen.
Wir taubblinden und hörsehbehinderten Menschen wissen, was Isolation bedeutet und sind in großer Sorge und es herrscht große Unsicherheit.

Wir fordern eine Regelung, in der Aufgaben und Qualifikation von Taubblindenassistenzen besser unterschieden sind:

  • Begleitung und Alltagskommunikation
  • Assistenz mit Kommunikationsunterstützung auf Dolmetsch-Niveau

Für diese beiden Bereiche müssen eigene Qualifikationsprofile und Ausbildungen entwickelt werden mit passenden Honorarstufen.
Wir rufen die Verbände im Taubblindenbereich und die Politik auf, die TBA-Qualifizierung in solchen Stufen weiterzuentwickeln.

Gemeinsame Stellungnahme zum TBA-Kostensatz in Word – herunterladen


Qualifizierung zur Taubblinden-Assistenz 2018/2019

Ab September 2018 wird vom Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen in Recklinghausen zum 9. Mal eine Qualifizierung zum/zur Taubblinden-Assistenten/in angeboten.
Ziel der Qualifizierung ist, AssistentInnen mit umfassenden taubblinden-spezifischen Kompetenzen zu qualifizieren und langfristig ein neues Berufsfeld zu schaffen. Bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten die TeilnehmerInnen ein Zertifikat. Damit können sie ihre Assistenztätigkeit abrechnen. (mehr …)

Seminar – Wie kann ich mit Stress umgehen?

Von BAT e.V. bieten wir wieder ein Seminar von 21.9.-23.9. 2018 in Hannover an. Das Thema lautet: Wie kann ich mit Stress umgehen? mit Frau Rißbeck.

Die Anmeldung ist auch beigefügt, und wir freuen uns, dass Ihr zu uns kommen können.

Anmeldung in DOC
Seminarankündigung in DOC

 

Berater/in für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen gesucht

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH setzen wir uns für die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten taubblinder und hörsehbehinderter Menschen ein.

Die inklusive Aufstellung der Gesellschafter vertreten durch die zwei Selbsthilfeorganisationen, Leben mit Usher-Syndrom e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden BAT e.V., sowie dem Deutschen Taubblindenwerk gGmbH und der Stiftung taubblind leben, ermöglicht eine selbsthilfenahe und wirkungsorientierte Arbeit im Sinne der Betroffenen.

Am 1. April werden wir im Rahmen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) die Beratungsarbeit für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen und ihren Angehörigen in NRW aufnehmen. Die EUTB wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Sie ermöglicht es uns, eine spezifische Beratung für taubblinde und stark hörsehbehinderte Menschen in Essen im Haus der Technik (genau gegenüber vom Hauptbahnhof) aufzubauen. Wir werden in Kooperation mit anderen Beratungsstellen auch regelmäßige Angebote in anderen Städten NRWs schaffen oder bei Bedarf vor Ort beraten.

Für unser Beratungsteam suchen wir baldmöglichst einen/eine Berater/in für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Hörsehbehinderung oder Taubblindheit werden ausdrücklich ermutigt, eine Bewerbung einzureichen.

Die Stellenausschreibung finden Sie in der Anlage in DOC und PDF.

Bei Interesse, schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 20. April 2018 an Hildegard Bruns h.bruns@gesellschaft-taubblindheit.de

Melden Sie sich gerne, wenn Sie Rückfragen zu der Stelle haben. Diese E-Mail kann gerne an mögliche Interessenten weitergeleitet werden.

Viele Grüße
Hildegard Bruns

Yoga-Workshop für die Taubblinden mit Betty Schätzchen in Erfurt

Wir bieten zum zweiten Mal ein Seminar mit der Yogalehrerin Betty Schätzchen an. Sie selber ist auch hörbehindert.

Das Seminar findet vom 2.11. bis zum 4.11.2018 in Erfurt statt.

Der Workshop ist für Anfänger und Fortgeschrittene, man braucht keine Vorkenntnisse

Das Thema dieses Seminares ist:
„Du bist, was du isst“ Warum ist eine gesunde Ernährung und die Ernährung von Körper und Seele so wichtig?

Workshopankündigung:
Anmeldung in DOCX und RFT
Programmablauf in DOCX und RFT

Claudia Middendorf (LBB) besucht taubblinde Menschen

An ihrem 73. Arbeitstag besuchte die neue Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung Claudia Middendorf das Taubblindenassistenz-Projekt in Recklinghausen. Dort traf sie auf fünf selbst betroffene Menschen, die aus ihrer Lebenssituation berichteten. Es wurde sehr deutlich, dass taubblinde Menschen in hohem Maße auf Taubblindenassistenz angewiesen sind, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Vieles muss hier noch umgesetzt werden. Frau Middendorf nahm die Anregungen der Betroffenen auf, um sich in ihrer Arbeit dafür einzusetzen.
mehr Info lesen …

Orientierung und Mobilität für Usher-Betroffene mit Typ 1

Es ist soweit. Dieses Jahr findet wieder eine spezielle Intensivschulung für Usher Typ I Betroffene statt. Es geht um die Schulung in Orientierung und Mobilität.

  • Blendung
  • Lichtwechsel
  • Dämmerung und Dunkelheit,
  • Orte mit hohem Hindernis- und Passantenaufkommen,
  • unverhoffte Abwärtsstufen,

Ziel der intensiven Schulung ist, dass sich gehörlose Menschen trotz ihrer zusätzlichen hochgradigen Sehbehinderung wieder sicher und selbständig fortbewegen können – am Tag und in der Dämmerung und Dunkelheit; in bekannter und in unbekannter Umgebung. (mehr …)

Neue Vorstand der BAT e.V.

Die BAT e.V. möchte Euch gerne mitteilen: Am 14. Oktober 2017 hat die Mitgliederversammlung in Köln stattgefunden und es wurde der​ Vorstand gewählt.

1. Vorsitzender Dieter Zelle (wiedergewählt)
2. Vorsitzender Sebastian Wegerhoff (neu gewählt)
3. Vorsitzende Inna Shevchuk (neu gewählt)
1. Kassiererin Irmtraud Sieland (wiedergewählt)
2. Kassierer Dietmar Soremba (neu gewählt)
Protokollführerin Gudrun Marklowski-Sieke (neu gewählt)
Organisationsteam Ines Desjardins (wiedergewählt) und Julia Fricke (neu gewählt)
1. Beisitzer Uwe Zelle (wiedergewählt)
2. Beisitzer Christian Enk (neu gewählt)

Stellenausbreibung: Projektkoordinatorinnen / Projektkoordinatoren

Für die Stellen suchen wir Menschen, die selbst taubblind sind.
Wir wollen allen Mut machen, sich zu bewerben.
Es gibt viel Unterstützung für die Mitarbeitenden.
Der Arbeitsort kann sich auch nach dem Wohnort der Bewerber richten.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) ist der Spitzenverband der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland. 20 Landesvereine und mehr als 30 Fachorganisationen und spezialisierte
Einrichtungen vereinigen sich unter seinem Dach. Informationen zum Verband finden Sie unter www.dbsv.org.

Der DBSV plant ein Projekt zur politischen Partizipation taubblinder Menschen. Kooperationspartner sind:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Taubblinden (BAT),
Leben mit Ushersyndrom (LMU) und
Pro Retina Deutschland.

Dafür suchen wir baldmöglichst zwei Projektkoordinatorinnen / Projektkoordinatoren (Teilzeit; je 20 Wochenstunden).

Diese sollen selbst hörsehbehindert bzw. taubblind sein. Eine Person soll möglichst aus der lautsprachlichen Kultur und eine aus der Gehörlosenkultur kommen. Das Projekt läuft drei Jahre. Die taubblinden Mitarbeitenden sollen von Arbeitsplatzassistenz und einer weiteren hörenden und sehenden Person unterstützt werden. Der Arbeitsort kann in Berlin sein, er kann sich evtl. aber auch nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter/innen richten.
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Infoblatt über das Merkzeichen „TBl“ für Menschen mit Hörsehbehinderung/Taubblindheit

Mit diesem Schreiben erhalten Sie ein Informationsblatt über das Merkzeichen TBl für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung. Dieses Informationsblatt wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Taubblindheit und Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Verband e.V. erstellt.

Seit dem 30. Dezember 2016 ist Taubblindheit in Deutschland als eigenständige Behinderung anerkannt. Mit der Veröffentlichung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Bundesgesetzblatt wurde das Merkzeichen TBl – taubblind – für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis eingeführt.

Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung selbstbestimmte Teilhabe taubblinder Menschen, im Sinne der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung, getan. Mit der Einführung des neuen Merkzeichens TBl, ist die Behinderung nachweisbar.

Dieses Informationsblatt enthält grundlegende Informationen, über das Merkzeichen TBl und zeigt ebenfalls, die wesentlichen Schritte zur Antragsstellung des Merkzeichens im Schwerbehindertenausweis.

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